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Re: Nachnahme des kindes ändern
Hallo nik, nach § 1618 BGB könnt Ihr dem Kind dann Deinen Namen geben, wenn Deine Frau das alleinige Sorgerecht hat. Hierzu müßt Ihr ggü. dem Standesamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Der Stiefvater eures Kindes muss allerdings zustimmen und wenn das Kind älter als 5 Jahre ist, muss auch das Kind selbst zustimmen. Sollte der Stiefvater nicht zustimmen kann auch das Faimiliengericht die Zustimmung erteilen, wenn es für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen, d.h. Eure Erklärung und die das Vaters müssen öffentlich (= Notar, ggf. könnte es denke ich auch das "nette"Standesamt machen) beglaubigt werden.
LG, Anja