Neuer Artikel geht bei Gebrauch kaputt

Guten Abend, ich haben einen vier Monate alten Pferdesattel, der beim Gebrauch kaputt gegangen ist. Die Nähte des Sattels und der Steigbügelaufhängung haben sich gelöst. Die Firma biete nach Sichtung des Schadens keine Reklamation und Kulanz an und sagt per email, dass eine Reparatur teuer ist. Was kann ich tun? Über Tipps würde ich mich freuen und bedanke mich recht herzlich.
Viele Grüße nelahmax

Hallo,

häufig herrscht die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch eine mangelfreie Sache übergeben zu bekommen verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass einerseits ein Mangel für den Defekt ursächlich ist - und nicht etwa Fehlgebrauch, Verschleiß etc., liegt grundsätzlich beim Käufer.

Da ich mich mit Pferdesätteln nicht auskenne, kann ich nicht beurteilen, was hier zutrifft.

Mit welcher Begründung lehnt der Verkäufer denn die Ansprüche ab?

Gruß

S.J.

leider zu wenig Infos. Hast Du den Sattel neu gekauft? Bei einem Händler? Wurde die Garantie ausgeschlossen? Hast Du ihn bestimmungsgemäß gebraucht?

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Der Händler lehnt eine Reparatur des Sattels ab, und sagt dass der Sattel durch große Gewalteinwirkung kaputt gegangen ist. Ich bin lediglich geritten und der Sattel rutschte, auch nach dem Nachgurten zur Seite. Dadurch kam es zu einem ruckartigen Sturz zur Seite. Aber ein Sattel sollte meiner Meinung nach halten. Auf der Internetseite es Verkäufers für baumlose Sättel sind keine Garanieansprüche aufgegeführt. Der Sattel hat ca. 500 Euro gekostet und der Händler teilt mir per email mit, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Welche Möglichkeiten habe ich darauf zu reagieren.
Vielen Dank für ihr Interesse und ich bedanke mich recht herzlich1
nelahmax

Hallo,

es ist natürlich das gute Recht des Verkäufers, die Sache anders zu sehen.

Allerdings obliegt dem, der behauptet, dass ein Mangel vorliegt, die Beweislast. Also muss der Käufer beweisen. Wenn der Händler sich wirklich quer stellt, wird ein Rechtsstreit unausweichlich sein. Ggf. hilft ein Schreiben eines Anwalts schon ein wenig. Aber wenn er nicht will, will er nicht.

Gruß

S.J.

Der Händler lehnt eine Reparatur des Sattels ab, und sagt dass
der Sattel durch große Gewalteinwirkung kaputt gegangen ist.
Ich bin lediglich geritten und der Sattel rutschte, auch nach
dem Nachgurten zur Seite. Dadurch kam es zu einem ruckartigen
Sturz zur Seite. Aber ein Sattel sollte meiner Meinung nach
halten. Auf der Internetseite es Verkäufers für baumlose
Sättel sind keine Garanieansprüche aufgegeführt. Der Sattel
hat ca. 500 Euro gekostet und der Händler teilt mir per email
mit, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Welche
Möglichkeiten habe ich darauf zu reagieren.
Vielen Dank für ihr Interesse und ich bedanke mich recht
herzlich1
nelahmax