Hallo,
man sagt immer „er hat eine Lebensversicherung abgeschlossen“. Nur es gibt bei einem Lebensversicherungsvertrag immer 2 Personen: einen der diese abschließt (Vertragspartner der Versicherung = Versicherungsnehmer) und einen, auf dessen Leben diese Versicherung zielt. Da dies meist ein und dieselbe Person ist, gilt meine Antwort nur, wenn das Leben des 2. Mannes auch versichert war.
Dann es ist ganz einfach:
Grundsätzlich wird über das Bezugsrecht einer Lebensversicherung - unabhängig von dem/ den Erben - bestimmt, wer das Geld bekommt.
Das Bezugsrecht selbst ist aber „nicht vererbbar“ (siehe Ausnahme), was bedeutet, dass der Bezugsberechtigte (BR) das Geld nur bekommt, wenn er noch lebt - selbst dann, wenn er nicht Erbe ist, oder geschieden, zerstritten usw.
Hier ist der BR verstorben bevor der Versicherte das BR ändert, fällt dann die Versicherungssumme nicht in den Topf der Vorverstorbenen Bezugsberechtigten, sondern quasi zurück in das Vermögen des Versicherungsnehmers!!!
Ist dies der Versicherte, dann bekommen die Erben (hier offensichtlich der Bruder - auch wenn zerstritten - „zerstritten“ ist doch sehr dehnbar und deshalb ist es so) das Geld.
Ist allerdings der Versicherungsnehmer nicht auch der Versicherte, dann bekommt der Versicherungsnehmer das Geld.
Alles klar?
Annmerkung: es gibt zwei Arten von Bezugsrechte: 1. das widerrufliche und 2. das unwiderrufliche. Beide sind grundsätzlich nicht „vererbbar“ was bedeutet, dass die BR das Geld nur bekommen, wenn sie den Versicherungsfall erleben. Beim UNwiderruflichen kann man allerdings bestimmen, ob dieses „vererbar“ sein soll. Dann ist es so, und nur dann, dass die Erben des/ der verstorbenen BR das Geld bekommen.
Also mal beim Versicherer die Kopie der schriftlichen Erklärung des Versicherungsnehmers anfordern und sich dies vom Versicherer erklären lassen.
Wenn dann weitere Fragen auftreten: Gerne an mich leiten