Wer bekommt das geld der Lebensversicherung?

Hallo, ich versuche meine Frage so einfach wie möglich zu stellen. Folgender Fall :
Der zweite Mann meiner Schwiegermutter ist verstorben,er hatte eine Lebensversicherung in der als Begünstigte seine Mutter steht(wurde abgeschlossen wo er noch nicht mit meiner Schwiegermutter zusammen war).
Seine Mutter verstarb vor 5 Jahren und der Vertrag wurde versäumt zu ändern.
Sein Vater lebt auch nicht mehr, der einzige Verwandte ist noch sein Bruder mit dem er aber zerstritten war.
Nun fragen wir uns wer bekommt das geld von der Versicherung ?
Die Erben seiner Mutter die ja schon 5 Jahre tot ist(wäre dann vermutlich sein Bruder)oder die Erben des Verstorbenen(das wäre dann seine Frau,da er keine kinder und Eltern hat).

hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mfg Matthias

Hallo - Rechtsauskünfte können und dürfen wir nicht beantworten - nur allg Fachfragen zu Thema " Versicherung "

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Matthias,

wenn bei einer Lebensversicherung die bezugsberechtigte Person, in eurem Fall der 2. Mann deiner Schwiegermutter, verstirbt, setzt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.
D.h. die direkten Erben.
Das müsste in erster Linie deine Schwiegermutter als Ehefrau des Verstorbenen sein.
Der Bruder ist nachrangig zu betrachten so wie auch Nichten und Neffen.
>>>>Versicherung anrufen und fragen!
Dort den Sterbefall mittels Kopie Sterbeurkunde mitteilen. Dann einen Erbschein, gibt es beim Gericht und den Versicherungsschein einreichen bei der Versicherung. Dann wird die Versicherung ausgezahlt.

Wenn es den ursprünglich Begünstigten nicht mehr gibt, dann tritt in der Regel die gesetzliche Erbfolge ein.

Hallo,
man sagt immer „er hat eine Lebensversicherung abgeschlossen“. Nur es gibt bei einem Lebensversicherungsvertrag immer 2 Personen: einen der diese abschließt (Vertragspartner der Versicherung = Versicherungsnehmer) und einen, auf dessen Leben diese Versicherung zielt. Da dies meist ein und dieselbe Person ist, gilt meine Antwort nur, wenn das Leben des 2. Mannes auch versichert war.

Dann es ist ganz einfach:
Grundsätzlich wird über das Bezugsrecht einer Lebensversicherung - unabhängig von dem/ den Erben - bestimmt, wer das Geld bekommt.

Das Bezugsrecht selbst ist aber „nicht vererbbar“ (siehe Ausnahme), was bedeutet, dass der Bezugsberechtigte (BR) das Geld nur bekommt, wenn er noch lebt - selbst dann, wenn er nicht Erbe ist, oder geschieden, zerstritten usw.

Hier ist der BR verstorben bevor der Versicherte das BR ändert, fällt dann die Versicherungssumme nicht in den Topf der Vorverstorbenen Bezugsberechtigten, sondern quasi zurück in das Vermögen des Versicherungsnehmers!!!

Ist dies der Versicherte, dann bekommen die Erben (hier offensichtlich der Bruder - auch wenn zerstritten - „zerstritten“ ist doch sehr dehnbar und deshalb ist es so) das Geld.

Ist allerdings der Versicherungsnehmer nicht auch der Versicherte, dann bekommt der Versicherungsnehmer das Geld.

Alles klar?

Annmerkung: es gibt zwei Arten von Bezugsrechte: 1. das widerrufliche und 2. das unwiderrufliche. Beide sind grundsätzlich nicht „vererbbar“ was bedeutet, dass die BR das Geld nur bekommen, wenn sie den Versicherungsfall erleben. Beim UNwiderruflichen kann man allerdings bestimmen, ob dieses „vererbar“ sein soll. Dann ist es so, und nur dann, dass die Erben des/ der verstorbenen BR das Geld bekommen.

Also mal beim Versicherer die Kopie der schriftlichen Erklärung des Versicherungsnehmers anfordern und sich dies vom Versicherer erklären lassen.

Wenn dann weitere Fragen auftreten: Gerne an mich leiten

Hallo Matze666

Die ist keine versicherungsrechtliche Frage, sondern eine erbrechtliche.

Zur Frage wer bekommt versicherungstechnisch das Geld, nur soviel. Derjenige der im Besitz des Versicherungsscheines(original) ist. Mit der Sterbeurkunde der Mutter sollte die Versicherung das Geld auf euer Konto überweisen. Ob es euch dann gehört, steht auf einem anderen Blatt (Rechtsanwalt).

MfG

Hallo, ich versuche meine Frage so einfach wie möglich zu
stellen.

das Recht auf das Erbe hat der bezugsberechtigte bzw dessen Erbe.

Hallo,

die Erben der Mutter bekommen das Geld.
Möglicherweise hat die Frau einen Anspruch auf einen Teil davon als Erbe, aber das kann nur ein Anwalt für Erbrecht korrekt beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schnitzler

P.S.: Es soll aber schon öfter vorgekommen sein, dass die Versicherung einfach die Summe an denjenigen überwiesen hat, der den Totenschein und die Versicherungspolice eingereicht hat.

geh zu anwalt den der kann zweifelsfrei die rebfolge erläutern

Hallo Matthias,

bei einem normalen Bezugsrecht steht das Geld bei Tod des Bezugsberechtigten m.E. nach dessen Erben zu. Einzige Ausnahme wäre, wenn bereits beim Bezugsrecht eine zusätzliche Regelung für diesen Fall getroffen wurde (was wohl nur in Ausnahmefällen getan wird). Sieht also ganz nach dem Bruder als Leistungsempfänger aus… Im Übrigen - Streit hin oder her - wenn er der einzige Verwandte und Erbe ist stört wohl den Staat beim Eintreiben von z.B. den Beerdigungskosten so ein Streit herzlich wenig.

Du kannst dir aber sehr sicher sein, dass die Versicherungsgesellschaft dies ganz genau prüfen wird, weil bei einer Auszahlung an den Falschen die Gefahr besteht, nochmals an den Richtigen auszahlen zu müssen.

Thomas

Hallo Danke für die Antwort,
Das bedeutet der Begünstigte Lebt nicht mehr also geht das geld in den Nachlass des verstorbenen(Versicherungsnehmer). Somit würde die Frau des verstorbenen das Geld bekommen weil erbrechtlich dem Bruder nichts zusteht.bin gespannt wie es ausgeht da uch hier auch viele unterschiedliche meinungen gelesen habe.

Mfg Matthias

Hallo,

tja, ich hatte überlesen, dass die die Schwiegermutter noch lebt. Wenn also kein anderes Testament auftaucht bekommt die Schwiegermutter das Geld.

Eine andere Meinung kann es nicht geben - es sei denn, die Fakten sind anders. Aber es wird immer gemutmaßt und besser gewußt.

Ich als echter LebensversicherungsProfi (Leiter der Leistungsabteilung) habe schon oft „andere“ Meinungen gehört, aber noch nie war es anders als geschildet. insofern ist LV-Leistungsrecht wirklich einfach…

Viele Grüße

Tut mir leid, im Erbrecht bin ich nicht mehr auf dem laufenden. Tippe aber auf den Bruder, da die verstorbene Mutter als Bezugsberechtigte in der Versicherung stand.

Gruß, Sabine

Hallo!

Ich kenne mich mit Erbrecht nicht gut aus. Ich würde deswegen einen Anwalt fragen.

Gruß

H.C. Sanders

Die gesetzliche Erbreihenfolge ist immer:

Ehepartner
Kinder
Eltern
nächster Verwandte

In diesem Fall würde ich hier mal einen RA anschreiben, der sich mit Erbrecht auskennt. Die Frage hat nichts direkt mit der LV zu tun.

Gruß
Dennis

Hallo Matthias,

ich kann dir die frage nicht genau beantwort. vom reinen verständnis her, hat seine frau das 1. anrecht auf das erbe. es kann auch sein, dass bei „keinem“ erben, die erbmasse nach einem index aufgeteilt wird. 60% neue frau und 40% die kinder oder so ähnlich.

chris

Kann ich nur Vermutungen anstellen.
Lebten die Schwiegereltern in Zugewinngemeinschaft?
Wurde ein Testament auf Gegenseitigkeit erstellt?
Es könnte sein, daß die Schwiegermutter wenigstens 1/2 der LV erhält. Bei Anfechtung des zerstrittenen Bruders, daß dieser evtl. nur seinen Pflichtteil bekommt. Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzl. Erbteils in Geld.
Anwalt fragen!!! Die Gebühren können nie so hoch sein, wie das was man sonst verlieren könnte.

Wenn die Mutter des Verstorbenen als Begünstigte in der Lebensversicherung genannt ist und diese bereits selbst verstorben ist und kein Testament hinterlassen hat in welchem andere Personen begünstigt sind, dann geht ihre gesamte Hinterlassenschaft (inkl. die Versicherungsleistung der besagten Lebensversicherung) an ihre rechtmäßigen Erben (in diesem Fall also an ihren Sohn) über. Man kann das Erbe zwar gerichtlich anfechten, sollte sich jedoch zuvor unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der auf Erbrecht spezialisiert ist und seine Chancen und die dadurch entstehenden Kosten abwiegen.

Meine Empfehlung: Einen Anwalt kontaktieren.

Mit internetten Grüßen,

Andy Schmidt