Grundstücksauffahrt bauen

Hallo liebe Experten

Ich plane demnächst ein Neubau einer Grundstücksauffahrt. Der Höhenunterschied beträgt 230cm. Die Breite sollte sich so bei 300cm einpegeln.
Hier ein paar Daten über die Beschaffenheit des Erdreiches.
Bodenaufbau : (zusammengefaßt) Bodenklasse
bis unter GOK : - 0,4-0,5m Mutterboden / Auffüllung 1, 3, 5
bis unter GOK : - 0,7/1,2m schluffiger Sand 3
bis unter GOK : - 2,0/2,2m Geschiebelehm 4
bis unter GOK : - 5,0m schluffiger Feinsand, Mittelsandlinsen 3
Bodenpressung in kN/m2 : 70
für weitere Werte bitte kurze Rückmeldung!

Nun meine Frage. Wie muss ich erstens, den Gründungsaufbau gestalten und zweitens wie kann ich die Seitenwände aufbauen/ausführen um eine genügend hohe Festigkeit zu bekommen, um diese Auffahrt mit einem PKW befahren zu können. Ich hatte da Fertigbetonteile in L-Form oder an eine Betonwand mit intergrierter Armierung gedacht. Für ein paar Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.

Gruß Stephan

Hallo Stephan,

der Mutterboden muß raus. Dann bis 30cm unterhalb der fertigen Pflasterhöhe mit Füllsand auffüllen (Frostschutzschicht). 20cm Schotter, besser Mineralgemisch (Beton-Recycling)auffüllen (Tragschicht). Werte für 8cm Betonstein, bei Natursteinpflaster entsprechend tiefer einbauen.

Den Lehm kannst Du drin lassen, wenn er trocken bleibt!
Bei Schichtenwasser/ erhöhter Grundwasserspiegel muß auch dieser ausgebaut werden. Für genauere Angaben müßte ich mir die Bodenbeschaffenheit ansehen.

Alles gut verdichten!

Ich hoffe es war hilfreich, sonst nochmal nachfragen!

Grüße Pflasterjan

Hallo Stefan,

zunächst mal sind die Fragen zur Ausführung bei einem Strassenbauer besser aufgehoben, aber als Geometer möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß für diese Geschichte vermutlich eine Baugenehmigung (Lageplan -> Bauordnungsamt) erforderlich ist, weil du - wie ich das verstehe - das „ursprüngliche“ Gelände (L-Steine, Höhenunterschied 2,3m ?)nicht unerheblich veränderst.
Wie auch immer, nach Vorlage einer Planung und VOR Baubeginn auf JEDEN Fall das Einverständnis der betroffenen Nachbarn und der Bauordnungsbehörde einholen, sonst kann es passieren, daß dir eines Tages eine amtliche Verfügung ins Haus fliegt, die dich zum Rückbau (Wiederherstellen des ursprünglichen Geländes) deiner schönen Rampe verpflichtet.

freundliche Grüße

wohnflächenermittler