ich hatte letztes jahr den kindes unterhalt ...

Von: , 23.03.2011 17:57 Uhr

... um ca. 20 euro gekürzt wegen kurzarbeit!
für ca ein halbes jahr!
hatte dann lohnpfändung weil ich nicht auf post reagiert habe!
es ging um ca 100 euro,also nur den gekürzten teil!
da aber bei unterhalt keine teilpfändungen vorgenommen werden sondern nur der komplette unterhalt gepfändet wird!

aber ich habe den unterhalt 2 mal trotzdem überwiesen(dauerauftrag) bis ich es gemerkt habe(447 euro monatlich)!
also habe ich 2 mal doppelt bezahlt bis ich es gemerkt habe!

sie sagt sie zahlt es in raten zurück 10 euro weisse!
paar tage später kam sms sieh zahlt nix zurück!

wenn man ein bisschen zuviel unterhalt bezahlt bekommt man nix zurück das ist mir schon klar!

meine frage:an wen wende ich am besten und am preiswertesten?
es handelt sich ja eindeutig um unterschlagung!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: ich hatte letztes jahr den kindes unterhalt ...

    Hallo,

    am besten fragst du einen Anwalt.

    Gruß, DC

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: ich hatte letztes jahr den kindes unterhalt ...

    Hallo,

    nun ja, Post sollte man öffnen und auf Anfragen reagieren und seine Kontoauszüge sollte man mehr als regelmäßig kontrollieren. Man muss schon sehr viel Geld verdienen, wenn man nicht bemerkt, dass einem zwei Monate lang soviel Geld fehlt.

    Ob man deswegen das zuviel bezahlte Geld zurückbekommt, ist daher fraglich. Am besten mal zum eigenen Amtsgericht gehen und dort bei einem Rechtspfleger fragen.

    Gruß

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: ich hatte letztes jahr den kindes unterhalt ...

    Hallo ,
    war ja wohl dein Fehler.
    würde die Überzahlung von den Überweisungen abziehen wenn nicht wende dich an das Jugendamt. Die haben zwar auch wenig Lust aber vielleicht können sie einen Kompromiss erreichen.
    Gruß marco
    Mit Unterschlagung wäre ich vorsichtig.

    www.hauptstadtdetektei.de
    www.pc-forensic.com

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: ich hatte letztes jahr den kindes unterhalt ...

    Hallo,

    wenn zuviel Unterhalt gezahlt wurde, einfach beim nächsten mal Abziehen. Un der Kindesmutter das schriftlich vorher mitteilen.

    Gruß
    blackdaniel

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