Datenschutz Personalvermittlung

Liebe/-r Experte/-in,

mich beschäftigt folgende Frage:

Darf eine Personalvermittlung Daten bzw. Berwerbungsunterlagen eines Bewerbers an den eigenen Auftraggeber weitergeben, wenn der Bewerber diesem nicht ausdrücklich zugestimmt hat?

Hintergrund:

Ein Arbeitssuchender erhält einen Vermittlungsvorschlag des Arbeitsamtes, in dem eine Personalvermittlung „für einen Kunden“ sucht. Der Bewerber ist ja vom Arbeitsamt verpflichtet, sich dort zu bewerben. Aber dürfte die Personalvermittlung diese Unterlagen nun einfach an Dritte weitergeben?

Ich kenne es eigentlich von seriösen Personalvermittlern so, dass man extra eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben muss und man grundsätzlich informiert wird, bevor die Unterlagen an einen Kunden weitergegeben werden.

Wer kann mir näheres dazu sagen? Idealerweise unter Nennung der Rechtsgrundlage. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass unseriöse Personalvermittler auf diesem Weg Daten sammeln und die Situation, dass Arbeitssuchende sich auf die Vorschläge des Arbeitsamtes bewerben müssen, ausnutzen.

Wie würde ein seriöser Personalvermittler reagieren, wenn ein Bewerber im Anschreiben die Weiterleitung seiner Daten/Unterlagen, von seiner vorherigen Zustimmung abhängig macht?

Vielen Dank.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.

grundsätzlich sind deine Daten n u r mit deinem Einverständnis an andere Personen oder Unternehmen herauszugeben. Geschieht dies trotzdem, wird gegen die gültigen Datenschutzgesetze verstoßen - siehe jeweils in die Landesgesetzgebung.

Dass man heute mit Adressen Geld verdient, bzw. es will, ist ja hinreichend bekannt. Seriöse Unternehmen klären da vorher auf, wenn es nicht anderes geht, als die Daten weiterzugeben.

MLG
E.Timm

Hallo,

als jemand, der sich genau in dieem Metier seit mehr als 15 Jahren professionell bewegt, kann ich Dir sagen - ohne wenn und aber - man muss vorher die Zustimmung einholen. Alles andere sind schwere Verletzungen des Datenschutzes und können ggfls. geahndet werden.
Wenn Schäden durch Weitergabe Deiner persönlichen Daten an Dritte ohne Dein Einverständnis erfolgen, kannst Du auch auf Schadensersatz klagen. Falls Du Deinen Job dadurch verlierts kann das u.U. teuer werden.

Die Realität sieht leider so aus, dass 90% der „Kollegen“ Bewerberdaten frei nach Gutdünken an alle möglichen Firmen rumsenden, frei nach dem Motto - vielleicht kanns ja jemand brauchen. Dadurch hat die Branche ja auch so einen schlechten Ruf.
Schreibe bei jeder Bewerbung ins Anschreivbenm, dass Deine Daten ohne Deine ausdrückliche Zustimmung nicht weiter gegeben werden dürfen - dann werden die Kollegen vorsichtiger handeln. Dann befürchten Sie jemanden, der schnell Regeressansprüche stellen wird.

Die Zustimmung zur Weiterleitung kann übrigens auch mündlich erfolgen. Das ist wie bei Verträgen - mündliche gelten genauso wie schriftliche.

Grüsse Henry

Hallo,

vielen Dank für die zeitnahe, kompetente und detaillierte Antwort.

Ich wünsche noch ein schönes Rest WE.

Grüße

S.J.

Hallo Steve,

NEIN!. Ich darf als Privater Vermittler KEINERLEI Daten an Dritte einfach mal so herausgeben. Ich rufe IMMER den Arbeitnehmer an. Ich gebe ihm Auskunft über die angebotene Arbeitsstelle und frage, ob wir einen Termin mit dem AG machen können. Der AG erhält nur einen anonymisierten Lebenslauf!! Keine privaten Daten, lediglich Infos über die Kenntnisse und Fähigkeiten des AN.
Als Privater Vermittler muss ich mich an die Datenschutzrichtlinien halten. Such dir Vermittler, die im Ring der Privaten Arbeitsvermittler organisiert sind. (http://www.rdaev.de/partner/1/de/index.asp) Die müssen bestimmte Richtlinien einhalten und wurden auch überprüft.

Mit freundlichen Grüßen
Ramona Wendt

Hallo S.J.

Meinen Sie Personalvermittler oder Personaldienstleister oder Zeitarbeitsunternehmen???

Wenn Sie einen Personalvermittler beauftragen, für Sie tätig zu werden, können Sie ihm Auflagen erteilen.
Die Chancen einen Job zu bekommen, sinken dann etwas,weil das es die Arbeitsweise erschwert.

Normalerweise braucht jeder Personalvermittler, der Ihre Daten speichert und verarbeitet, eine schriftliche Zustimmung von Ihnen.

Im weiteren Verlauf macht es Sinn, dass der Personalvermittler jeweils vorher bei Ihnen anfrägt, ob sie noch suchen. Es macht ja wenige Sinn, dass Ihre Bewerbung weiter geht, und Sie schon lange wieder in Arbeit sind (das ist der eigenltiche Hintergrund).

Gute Personalvermittler benötigen die Bewerber der Arbeitsverwaltung kaum oder gar nicht, weil diese Bewerber oft stigmatisiert sind. Ein Arbeitsloser lässt sich in der Regel nicht so gut vermitteln wie ein Bewerber, der noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

Nachdem die staatlichen Arbeitsvermittler funktionsuntüchtig sind, hat sich eine Symbiose in der Formm gebildet, dass die Zeitarbeit die Arbeissuchenden in Arbeit vermittelt. Das durch diese Branche mögliche schnellere Matching spart dem Staat 6 Milliarden Euro pro Jahr.

Bei Ihrem letzten Satz frägt sich jedes Zeitarbeitsunternehmen: Was sich wohl hinter dem etwas ungewöhnlichen Wunsch verbirgt, Personalvermittler empfinden diesen Wunsch auch etas außergewöhnlich, der Wunsch kommt bei stark sicherheitsbedürftigen Bewerbern, bei sehr starker Eigeninitiative oder bei Führungskräften vor. Am häufigsten bei Bewerbern, die zwangsweise zum Suchen beauftragt werden.

Der gute psychologisch geschulte Berater wird diesem Wunsch auf den Grund gehen und feststellen, weshalb Ihnen gerade dieser Wunsch so viel bedeutet.

Beste Grüße und viel Erfolg bei Erreichen Ihres Zieles, das unter Umständen nicht mit dem der Arbeitsverwaltung übereinstimmt.

Absolut nicht.Eine seriöse Personalberatung wird nichts ohne Zustimmung des Kandidaten unternehmen.
Liebe/-r Experte/-in,

mich beschäftigt folgende Frage:

Darf eine Personalvermittlung Daten bzw. Berwerbungsunterlagen
eines Bewerbers an den eigenen Auftraggeber weitergeben, wenn
der Bewerber diesem nicht ausdrücklich zugestimmt hat?

Hintergrund:

Ein Arbeitssuchender erhält einen Vermittlungsvorschlag des
Arbeitsamtes, in dem eine Personalvermittlung „für einen
Kunden“ sucht. Der Bewerber ist ja vom Arbeitsamt
verpflichtet, sich dort zu bewerben. Aber dürfte die
Personalvermittlung diese Unterlagen nun einfach an Dritte
weitergeben?

Ich kenne es eigentlich von seriösen Personalvermittlern so,
dass man extra eine schriftliche Einverständniserklärung
abgeben muss und man grundsätzlich informiert wird, bevor die
Unterlagen an einen Kunden weitergegeben werden.

Wer kann mir näheres dazu sagen? Idealerweise unter Nennung
der Rechtsgrundlage. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass
unseriöse Personalvermittler auf diesem Weg Daten sammeln und
die Situation, dass Arbeitssuchende sich auf die Vorschläge
des Arbeitsamtes bewerben müssen, ausnutzen.

Wie würde ein seriöser Personalvermittler reagieren, wenn ein
Bewerber im Anschreiben die Weiterleitung seiner
Daten/Unterlagen, von seiner vorherigen Zustimmung abhängig
macht?

Vielen Dank.

Gruß

S.J.

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