Wie viele minijobs darf man machen?

frage steht oben DankeeEEE schon mal :wink:hoffe auf rasche Antwort…

Hi Marin,

hier wurde es schon einmal beantortet:
/t/wieviele-mini-jobs/1771329

und hier ist es genauer beschrieben:
[http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10182/DE/1…](http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10182/DE/1 AN/1a 400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)

Wenn diese Antworten nicht reichen, müßest du deine Frage noch genauer beschreiben.

Gruß Frank

hallo marin.
bis 399,99 (also 400€jobs) meines wissens soviel du willst.ich hatte 4 und bin nicht über 400 euro gekommen.
gruß melanie

frage steht oben DankeeEEE schon mal :wink:hoffe auf rasche
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Hallo,

sorry für die späte Antwort, konnte nicht früher.

Also grundsätzlich ist EIN Minijob neben dem Hauptjob steuer- und sozialabgabenfrei. Jeder weitere Minijob - auch, wenn alle zusammen vielleicht grad mal 400 Euro ausmachen - muss mit dem ersten Minijob zusammengerechnet werden. D. h., Du musst die jeweiligen Arbeitgeber darüber informieren, dass Du noch einen odere mehrere Jobs hast und wieviel Du dabei verdienst. Kommst Du auch nur mit 1 Cent über die Grenze von 400 Euro, bist Du in der sog. Gleitzone und dann ist es nicht mehr „frei“. Alles genau zu erläutern würde hier den Rahmen sprengen, aber ich denke, für den Anfang reicht das.

Ich würde in jedem Fall aber empfehlen, den Arbeitgeber über den Minijob zu informieren. Im Falle von Schwangerschaft bspw. wird dieser Minijob auf jeden Fall bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes mit berücksichtigt und als Arbeitgeber muss man das wissen. (Kleine Nebeninfo :wink:

LG,
Michaela

Hallo,
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.

frage steht oben DankeeEEE schon mal :wink:hoffe auf rasche
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