Hallo !
Wir haben vor ca. 10 Jahren das Grundstück der Schwiegermutter verkauft, welches direkt neben unserem, mit einem EFH bebauten Grundstück liegt.
Der hintere Teil des Grundstücks wird als Garten und Wiese genutzt und war bislang nicht als Bauland ausgewiesen.
Dieser Bereich ist für Fahrzeuge nur über das benachbarte Gründstück von der Straße B erreichbar. Wir haben uns daher damals beim Verkauf ein Wegerecht im Grundbuch eintragen lassen
Zum besseren Verständnis: Wir wohnen an Straße A, der Nachbar an der Kreuzung der Straße A mit Straße B.
Nun möchte die Stadt ein Neubaugebiet erschließen. Laut Bebauungsplan ist unsere Wiese jetzt als Bauland ausgewiesen. Man legt uns nahe auf unser Wegerecht zu verzichten, da uns ansonsten Erschließungsbeiträge berechnet werden.
Ist das rechtens ?