Erschließungsbeiträge für Wegerecht ?

Hallo !

Wir haben vor ca. 10 Jahren das Grundstück der Schwiegermutter verkauft, welches direkt neben unserem, mit einem EFH bebauten Grundstück liegt.
Der hintere Teil des Grundstücks wird als Garten und Wiese genutzt und war bislang nicht als Bauland ausgewiesen.
Dieser Bereich ist für Fahrzeuge nur über das benachbarte Gründstück von der Straße B erreichbar. Wir haben uns daher damals beim Verkauf ein Wegerecht im Grundbuch eintragen lassen
Zum besseren Verständnis: Wir wohnen an Straße A, der Nachbar an der Kreuzung der Straße A mit Straße B.

Nun möchte die Stadt ein Neubaugebiet erschließen. Laut Bebauungsplan ist unsere Wiese jetzt als Bauland ausgewiesen. Man legt uns nahe auf unser Wegerecht zu verzichten, da uns ansonsten Erschließungsbeiträge berechnet werden.

Ist das rechtens ?

Hallo DSchleife,

solche Fragen genau zu beantworten ist schwierig, weil man ohne Lageplan nichts hat, woran man sich „festhalten“ kann…

Wenn eine Baulasteintragung im Grundbuch existiert, dann ist diese Heranziehung rechtens. Ob ein eingetragenes Wegerecht ausreicht, weiß ich nicht genau, tendiere aber dazu, dass ihr dann herangezogen werdet, falls die B-STraße nicht schon endgültig hergestellt und abgerechnet ist. Wenn Euer Grundstück zur B-Straße durchgehend ist, müsstet ihr zahlen.

Wenn allerdings das Teilstück, das bisher nicht Bauland war, ein eigenständiges Grundstück (selbständig bebaubar) und eine eigene Bezeichnung hat (Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer, die nicht der entspricht, auf der euer Haus steht), dann könnt ihr nur herangezogen werden bei Eintragung einer Baulast (oder eben evtl. auch bei Wegerecht), weil ihr tatsächlich die andere Straße nutzen könnt.

Der Tipp, das Wegerecht zu streichen, klingt aus der Ferne ohne weitere Anhaltspunkte gut. Lasst Euch bei der Gemeinde beraten, denen liegen genaue Pläne und Grundbuchauszüge vor.

Eine bessere Antwort hab ich leider nicht, hoffe aber, ein wenig geholfen zu haben.

Viele Grüße
elodenthal

Hallo !

Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Du hast Recht. Ich werde mal zum Bauamt gehen und mit den Leuten reden. Vielleicht findet man ja eine Lösung mit der beide Seiten leben können.

Viele Grüße
DSchleife