§ 29 TVöD kontra § 616 BGB Erstkommunion
Von: , 05.04.2011 10:30 Uhr
Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, darf ein Tarifvertrag nicht das BGB brechen?
Bei mir ist es so, dass lt. § 29 TVöD kein Sonderurlaub (keine Arbeitsbefreiung) für die Erstkommunion des Kindes gewährt wird. Direkt mal zur Klarstellung vorab, die Erstkommunionfeierlichkeiten unserer Pfarrgemeinde sind sonntags UND MONTAGS! Wenn ich jedoch den § 616 BGB richtig interpretiere, stünde mir ein Tag Arbeitsbefreiung zu.
Wie ist die Rechtslage?
Danke für alle Antworten!
