sind mahngebühren einklagbar?

Von: , 02.12.2009 20:31 Uhr

Guten Tag,
bei einem versand sind im laufe von monaten mahngebühren von 50 euro aufgelaufen - bei jeder neuen mahnung kamen 8-10 euro hinzu. muß ich diese zahlen? m.E. sind solche gebühren nicht einklagbar oder vollstreckungsfähig.

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