kündigung in der Probezeit für danach

Hallo! Ich habe eine sehr
komplizierte Frage. Eine Probezeit endet am 09.05. Es soll aber zum
31.05. gekündigt werden. Innerhalb der Probezeit gibt es eine
zwei-Wochen-Frist. Danach eine vier-Wochen-Frist. Am liebsten sollte
die Kündigung aber schon Mitte April abgeben werden mit Kündigung zum
31.05. Darf man das, oder könnte der Chef dann (obwohl man schon
gekündigt hat) trotzdem noch zu einem füheren Datum kündigen? Und
wann wäre das richtige Kündigungsdatum, vier wochen vorher (obwohl
man dann noch in der zwei Wochen Probezeit-Frist steckt)?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Hallo, bin mir nicht sicher.
PS: Wenn der Fragesteller nicht über den 9.5. arbeiten möchte, kann er das Probre verhältnis doch auslaufen lassen; eben Ende 9.-5.
mfg

Hallo, ich kann leider nicht helfen.
Gruß

Hallo,
in der Probzeit gilt die kürzere, vereinbarte Kündigungsfrist. dies gilt sowohl f.d. den AG und den AN. D.h. mit Ausspruch der Kündigung spätestens am 09.05. gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach kann nur mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

Hallo,
ich habe eine sehr einfache Antwort: mit dem Chef reden und das Arbeitsverhältnis sofort beenden in gegenseitigem Einvernehmen, weil es sowieso keine Zukunft hat.
mfg
Michael

Hallo.

Grundsätzlich ist es so dass der Tag an dem die Kündigung den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erreicht ausschlaggebend für die Kündigungsfrist (also ob 2 oder 4 Wochen) ist. Eine längere Kündigungsfrist (also z.B. eine Kündigung mitte April zum 31.05.) ist nur möglich wenn sich die Gegenseite damit einverstanden erklärt. Sollte die Gegenseite das ablehnen so gilt die normale Kündigungsfrist. Eine doppelte Kündigung ist eigentlich nicht möglich (also von beiden Seiten). Die Ausnahme besteht darin dass wenn z.B. der Arbeitnehmer wie oben erwähnt mitte April zum Ende Mai kündigt (also mit verlängerter Frist). Daraufhin kann der Arbeitgeber mit der richtigen Kündigungsfrist auch kündigen (d.h. er lehnt die verlängerte Frist ab). Dann gilt die Kündigung mit der normalen Frist.

Grundsätzlich kann man versuchen ob sich die Gegenseite auf eine verlängerte Frist einlässt (diese muss dann schriftlich bestätigt werden). Falls diese es ablehnt hat man halt leider Pech und muss sich mit der normalen jeweils gültigen Frist (siehe oben) abfinden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Falls noch Fragen auftauchen können Sie sich gerne nocheinmal melden.

Gruß
fwbr2006

Natürlich kannst du das tun. Und ja, der Chef kann dir natürlich innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen mit der verkürzten Frist kündigen.

Wenn eine Probezeit am 09.05. offiziell zu Ende, dann kommt es daruaf an ob die Kündigung 4 oder 2 Wochen vorher erfolgen kann, das muss aber im Arbeitsvertrag stehen. Bloß verstehe ich nicht, dass die Probezeit am 31.05. endet. Deshalb kann ich Dir auch keine konkrete Antwort geben. Lg Bernward