Hallo,
ich hatte vor 14 Jahren einen Sportunfall mit bleibendem Nervenschaden im Knie. Es gab damals auch keinerlei Probleme mit der Vereinsversicherung (hier ARAG). Der Verein war ja für die Unfälle der Mitglieder versichert. Für den Invaliditätsschaden von 40% hatte ich auch eine Zahlung erhalten.
Nun will ich in eine private Krankenversicherung wechseln und die fragen natürlich, wer für eventuelle Folgeschäden die autreten können (z.B. stärker Abnutzung des Knies, Hüfte durch einen anderen Bewegungsablauf) aufkommt? Die letzte Behandlung/Untersuchung zu dem Nervenschaden liegt bereits 11 Jahre zurück, weil zum einen bisher keine Probleme auftraten und es auch nicht „geheilt“ werden kann.
Beim Telefonat mit der alten Unfallversicherung (ARAG) des Sportvereins wurde mir gesagt, dass diese nicht für Folgeschäden aufkommt. Ich habe mir mal aktuelle Verträge der ARAG für Sportvereine angeschaut, es steht im Prinzip nichts über Folgeschäden/Folgebehandlungen in den Verträgen, es wird aber auch nicht prinzipiell ausgeschlossen, dass solche Kosten nicht übernommen werden.
Kennt jemand die Rechtslage? Wer trägt die Folgekosten? Oder habe ich einfach nur Pech gehabt?
Vielen Dank für Eure Auskünfte.
MfG
Basti