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Re^3: Krankentagegeld der PKV in der Schwangerschaft
Wie eigen sind die Versicherer im Krankheitsfall zu bezahlen,
Kein Versicherer zahlt gerne. Wie der einzelne Versicherer konkret dafür sorgt, nicht mehr als das Notwendige zahlen zu müssen, ist Gegenstand seiner eigenen unternehmerischen Gestaltungsfreiheit. Da kann es mal fair und mal unfair zugehen - als PKV-Versicherter muss man sich immer selber wehren, wenn eine Erstattung verweigert wird (es sei denn es besteht keinerlei Zweifel an der Verweigerung und auch der Weg zur Kulanz wäre aussichtslos).
Gesundheitsprüfung, Höherstufung, anschließende Kündigung?
Wenn Zweifel an einer Krankschreibung bestehen, wird jeder Versicherer nachhaken (das ist bei den GKV bei Übernahme der Lohnersatzleistung 6 Wochen nach Krankheitsbeginn auch nicht anders - Stichwort Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK).
Zu vorab vereinbarten Höherstufungsregelungen Deines privaten KTG-Vertrags gelten die ursprünglichen vertraglichen Vereinbarungen, solange der Vertrag läuft, es sei denn man stimmt einer Änderung zu.
Bin seit 10/09 bei der Signal versichert
Signal verzichtet nach meinem Wissen nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht beim KTG in den ersten drei Vertragsjahren. D.h. im Zweifelsfall kündigen sie die KTG-Versicherung, wenn die vor Oktober 2012 in Anspruch genommen wird. Aber nur im Zweifelsfall. Das kann also so sein, muss aber nicht so sein. Da spielt niemand mit offenen Karten, mit dieser Folge musst Du aber aufgrund des fehlenden Verzichts ggf. rechnen.
Wer guten Gewissens handelt, kann klar kommen, es kann aber halt auch anders kommen. Man darf sich als PKV-Versicherter nicht wünschen, den Komfort und das soziale Auffangnetz der gesetzlich Versicherten genießen zu dürfen. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile, Du hängst in der PKV bezüglich der sozialen Absicherung gerade an einigen der Nachteile.
Welche Leistungen bezahlen die eigentlich bei Schwangerschaft und Entbindung?
Im Rahmen der KTG-Versicherung gar nichts.
Im Rahmen der PKV-Versicherung nach Tarif.
Kostenbeteiligung an Geburtsvorbereitungskursen, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungskursen etc. sind bei der PKV eher kritisch, nachfragen kostet aber nichts.
Bezahlen die etwas nicht, Hebamme z.Bsp?
Hebamme zahlt m.W. jede PKV, auch sonst musst Du Dir um die medizinisch notwendigen Kosten Deiner Schwangerschaft weder bei PKV noch bei GKV echte Sorgen machen.
Die PKV erstattet im Zweifelsfall das eine oder andere Leckerchen, verschafft aber auch schnellen Zugang zu höheren Leistungen im Problemfall. Bei einer unproblematisch verlaufenden Schwangerschaft - sei dankbar, wenn es so kommt - wird man sich bei den GKV im Ergebnis immer wohler fühlen als bei einer PKV.
Bei der PKV musst Du immer aufpassen, dass Du nicht in eventuelle Leistungslücken Deines PKV-Vertrags fällst (das kann dann schnell in die Tausende gehen - etwa Inanspruchnahme einer Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, wenn das nicht versichert ist). Da gibt es aber bei Schwangerschaftskosten eigentlich keine großen Besonderheiten.
Geburtsvorbereitungskurse und ähnliche nicht medizinisch erforderliche Maßnahmen sind im Zweifelsfall von Deinem PKV-Vertrag nicht abgedeckt (frag nach, da gibt es mitunter auch Leistungserweiterungen, die Du in Deinem originalen Vertragswerk nicht findest), vernünftigerweise wird man davon aber seine Teilnahme an solchen preiswerter einzuschätzenden Maßnahmen nicht abhängig machen.
Viel Freude, Erfolg, Geduld, Liebe, alles Gute und das größte Glück des Himmels für Deine Schangerschaft und Dein Kind (oder Deine Kinder :). Gräme Dich nicht um die PKV, freue Dich über Dein Glück. Liebe das Leben. Ich drück' Dir die Daumen, dass Du am Ende sagen kannst, mit GKV wär's günstiger geworden. ;-)
P.S.: Möglicherweise möchtest Du (oder man empfiehlt Dir) feststellen lassen, ob Du scheinselbstständig bist (siehe etwa http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit...). Wenn dem so wäre, hätte das weitreichende Konsequenzen, würde Dich aber auch in den GKV-Status einer Pflichtversicherten bringen. Mach sowas aber bitte nicht ohne vorab eingeholte kompetente Hilfe, denn die PKV zahlt rückwirkend keine Beiträge zurück und die GKV könnte erhebliche Beitragssummen rückwirkend nachfordern. Das kann finanziell und zukunftsplanungstechnisch auch ziemlich ins Auge gehen.