Provisionsberechnung f. Kommissionsware

als kleinstunternehmer und wird ware an einen Kommissionär gegeben. Dieser will folgende Provision:
Warenpreis bsp. 119 euro - 19 euro mwst + 5% Provision auf den Nettopreis = 5 euro + 19% Mwst = 0,95 euro. Er verlangt also 19+5+0,95 =24,95 euro provision zahlen. ist das rechtens?

als kleinstunternehmer

Ist damit Kleinunternehmer nach § 19 UStG gemeint?

Warenpreis bsp. 119 euro - 19 euro mwst + 5% Provision auf den
Nettopreis = 5 euro + 19% Mwst = 0,95 euro. Er verlangt also
19+5+0,95 =24,95 euro provision zahlen. ist das rechtens?

Wenn der Kleinunternehmer Provision auf den Nettopreis erhält, muß man ihm 5% von 100 Euro = 5 Euro Provision zahlen. Keine Umsatzsteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

die Antwort ist mE falsch: der Komm. verlangt für seine Leistung eine Provision und der „Kleinunternehmer“ muss diese auch +USt zahlen, denn es geht um die Arbeit des K. , der augenscheinlich ustpfl. Unternehmner ist! Wenn der Kleinunternehmer Bürobedarf einkauft, zahlt er ja auch das Papier mit USt!

Liaw

die Antwort ist mE falsch:

Nein.

der Komm. verlangt für seine
Leistung eine Provision und der „Kleinunternehmer“ muß diese
auch +USt zahlen, denn es geht um die Arbeit des K. , der
augenscheinlich ustpfl. Unternehmner ist! Wenn der
Kleinunternehmer Bürobedarf einkauft, zahlt er ja auch das
Papier mit USt!

Der Kleinunternehmer muß die Provision an den anderen Unternehmer, der in diesem Fall kein Kleinunternehmer sein darf, mit USt zahlen. 5% von 100 Euro = 5,00 Euro zzgl. 19% USt = 5,95 Euro Provision.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Mehrwertsteuer auf die Provision ist meiner Meinung nach richtig. Darf aber auf die Ware vorher noch 19 % Mehrwertsteuer abgeführt werden, obwohl ein Kleinunternehmer keine Mehrwertsteuer ausweist und aus nicht Vorsteuerabzugsrechtigt ist.

Die Mehrwertsteuer auf die Provision ist meiner Meinung nach
richtig.

Die Steuer heißt Umsatzsteuer!

Darf aber auf die Ware vorher noch 19 %
Mehrwertsteuer abgeführt werden, obwohl ein Kleinunternehmer
keine Mehrwertsteuer ausweist und aus nicht
Vorsteuerabzugsrechtigt ist.

So wie die Frage gestellt wurde: ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald