Streitfall bei Ebay/Verleumdung

Von: , 11.05.2011 14:12 Uhr

Nehmen wir an, das der Verkäufer in der Tat kein Betrüger ist.

Wenn ich bei E-bay/PayPal einen Streitfall eröffne, dann muss ich damit einverstanden werden, dass E-bay/PayPal unseren Briefwechsel einsehen darf. Kann dann die Unterstellung des vorsätzlichen Betruges als Verleumdung gestellt werden, da nun E-bay/PayPal, also nicht nur ich und der Verkäufer darüber wissen, dass ich dem Verkäfer den Betrug unterstellt habe?

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    Hallo,

    keine Ahnung, ob das theoretisch so konstruiert werden könnte.

    In der Praxis untersuchen ebay / paypal glaube ich nur einen sehr kleinen Teil der Vorfälle so genau, bzw. meist liest da wohl keiner was.

    Stephanie

  2. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt, nicht für Ebay Experten
    Gruß

  3. Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    grüß dich ist bissel verwirrend was du da schreibst um es mal richtig zu deuten du hast den verkäufer als betrüger hingestellt und du willst von mir wissen ob ebay das mit bekommen haben ist das so richtig???
    solange du es bei ebay nicht melden tust das ein betrug vorgefallen ist glaub ich kaum das die es wissen.

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

        Hallo,

        sorry, aber dazu kann ich nichts sagen.

        Gruß

        cp

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

        Hallo Pavelasd, leider verstehe ich Ihre Frage nicht, versuchen Sie, sie etwas unkomplizierter zu formulieren.
        MfG passo.www
        --------------

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

      Hallo Pavelasd,
      ich kann aus deiner Darstellung leider sehr wenig entnehmen.
      Du darfst natürlich niemanden des Betruges bezichtigen, wenn du dir nicht sicher bist. Selbstverständlich kann der Schuss dann nach hinten losgehen und er kann dich wegen falschen Verdächtigung anzeigen.

  4. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    Also so weit ich in Erfahrung gebracht habe ist das Folgendermaßen: Solange Du sagst/schreibst "ich bin der Meinung, dass..." "ich denke, vermute, oder meine Meinung ist.." kannst Du in keinster Weise angezeigt werden. Ob dies hier auch hier - also sprich im Internet - zutrifft weiß ich nicht genau. Eine Anzeige gegen mich war nichtig aufgrund der Tatsache, daß ich "meine Meinung" geäußert habe. Viel Glück!

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    Hallo,
    bin leider z.Zt. krank.
    Grüße kahlken

  6. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    Das ist eine juristische Frage, die ich leider nicht beantworten kann.
    Gruß

  7. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Streitfall bei Ebay/Verleumdung

    Hallo,
    gerade um solchen, möglicherweise als Verleumndung zu verstehenden Vorwürfen vorzubeugen, will E-Bay/Paypal nun Einblick in euren Schriftwechsel haben, wenn du es dort meldest. Sie würden dann - so verstehe ich das - ggf. eingreifen. Insofern machst du dich nicht gleich strafbar, wenn du behauptest, der Verkäufer sei ein Betrüger. Aber abgesehen davon, sollte man prinzipiell mit solchen Vorwürfen vorsichtig sein. Wenn du diesen Streitfall bei E-bay/Paypal eröffnest, wird dir Schritt für Schritt gesagt, was du tun sollst und was sie tun. Bisher haben meine Streitfälle (ich hatte bisher zum Glück sehr wenige) auf diesem Wege immer zu einer vernünftigen Einigung geführt.
    Alles Gute,
    mouseberg

    Jetzt auf diese Frage antworten.