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Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen
Sie können nicht vom Amt Wohngeld beantragen, wenn sie andererseits Anspruch auf Unterhalt haben. Es ist unerheblich, dass Sie diesen bisher nicht geltend machen mögen. Da ist ein Vater des Kindes, der Unterhalt zahlen m u s s . Dann soll er das bitteschön tun. Und: setzen Sie sich selber mit dem Vater des Kindes in Verbindung und fordern Sie ihn zur Zahlung von Unterhalt auf. Es gibt die so genannte "Düsseldorfer Tabelle". Da kann man ersehen, wieviel Unterhalt er bei seinem Einkommen zahlen muss. Wenn er selber in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, muss kein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragt werden. Wenn der Vater allerdings so wenig verdient, dass er nicht zahlen k a n n, sollte Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Bedenken Sie bitte: Sie fordern vermutlich nicht Unterhalt, um den Vater zu ärgern, sondern weil Kinder eben Geld kosten. Sie tun Ihr Teil durch die Betreuung, Wohnung und Essen, er eben durch Geld.
Alles Gute!