Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

Von: , 13.05.2011 21:06 Uhr


Ist es berechtigt? Wir (ich und das Kind) wollen keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss vom JA. Wir haben Elterngeld etwas über 600€ + Kindergeld. Die Wohngeldstelle hat uns die nicht vorhandene Unterhaltszahlungen trotzdem als Einkommen angerechnet.

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Hallo,nach meiner Kenntnis darf auf Unterhalt nicht verzichtet werde.Es geht hier sicher um Kindesunterhalt.Ich wollte auch mal drauf verzichten,daher weiß ich es.Denn der Unterhalt steht dem Kind zu.Ob es so von der Wohngeldstelle berechtigt ist,kann ich nicht sagen,bei mir wird der Kindesunterhalt als Einkommen angeseehn und berechnt

    Lg.Bernd0058

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

      Danke für die Antwort. Zu hervorheben: Es geht hier nicht um die Beantragung von Sozialhilfe oder ALG II (da wäre die Anrechnung noch zu rechtfertigen, und die Mutter weiß es), sondern ums Wohngeld.

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

        Verstehe das es nicht um Sozialhilfe oder ALG II geht.Vermute mal ,da auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden darf,das eine Einkommensanrechnung gerechtfertigt ist.Es ist mir auch nicht nachvollziehbar,warum du auf Kindesunterhalt verzichtest.Es steht dem Kind gesetzlich zu,nicht dir .
        Danke für die Antwort. Zu hervorheben: Es geht hier nicht um
        die Beantragung von Sozialhilfe oder ALG II (da wäre die
        Anrechnung noch zu rechtfertigen, und die Mutter weiß es),
        sondern ums Wohngeld.

  2. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Hallo Altona,

    das ist leider nicht mein Spezialgebiet und kann Dir insofern auf Deine Anfrage nicht weiterhelfen.

    Herzlichen Gruß

    Wolfgang

  3. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Hallo Altona,

    ja, ist es. Warum sollten du und das Kind Wohngeld, also Öffentliche Gelder bekommen, wenn ihr auf den gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt verpflichtet.

    Gruß, DC

  4. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Sie können nicht vom Amt Wohngeld beantragen, wenn sie andererseits Anspruch auf Unterhalt haben. Es ist unerheblich, dass Sie diesen bisher nicht geltend machen mögen. Da ist ein Vater des Kindes, der Unterhalt zahlen m u s s . Dann soll er das bitteschön tun. Und: setzen Sie sich selber mit dem Vater des Kindes in Verbindung und fordern Sie ihn zur Zahlung von Unterhalt auf. Es gibt die so genannte "Düsseldorfer Tabelle". Da kann man ersehen, wieviel Unterhalt er bei seinem Einkommen zahlen muss. Wenn er selber in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, muss kein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragt werden. Wenn der Vater allerdings so wenig verdient, dass er nicht zahlen k a n n, sollte Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Bedenken Sie bitte: Sie fordern vermutlich nicht Unterhalt, um den Vater zu ärgern, sondern weil Kinder eben Geld kosten. Sie tun Ihr Teil durch die Betreuung, Wohnung und Essen, er eben durch Geld.
    Alles Gute!

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Hallo,
    ich denke schon.Wer staatliche Leistungen (Wohngeld) erhält, hat zunächst alle zivilrechtlichen Ansprüche (Unterhalt) auszuschöpfen.

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Hallo,

    dem Kind stehen Kindergeld und Unterhalt zu. Auf der einen Seite möchtest Du staatliche Hilfe in Form von Wohngeld.

    Auch wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, werden Sie von der Leistungsstelle hinzugerechnet.

    Gruß blackdaniel

  7. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    hallo Altona,
    so genau weiß ich das auch nicht, ich weiß nur, dass man den Unterhalt nicht einfach ablehnen darf - da er ja dem Kind zusteht, ob Du es nun möchtest oder nicht, daher ist es gut möglich, dass das Amt das so berücksichtigt.
    Wünsche Dir viel Glück
    Puddelchen

  8. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Hallo,

    die Wohngeldstelle handelt hier korrekt. Es ist allgemein üblich, dass man erst mal alle anderen "Zahlmöglichkeiten" ausschöpfen muss, bevor man öffentliche Gelder bekommt.

    Man kan nicht auf Unterhalt zu Lasten der Steuerzahler verzichten. Wenn man verzichtet, rechnet jede Behörde so, als wäre der Unterhalt geflossen.

    Gruß

  9. Antwort von nach 31 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohngeld: Absenz d. Kindesunterhalts als Einkommen

    Was ist JA?
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