Krankversicherung in Verbindung Kleingewerbe
Von: , 22.05.2011 13:13 Uhr
Hallo, ich hab ein Nagelstudio als Kleingewerbe angemeldet. Da ich hauptberuflich aber auf 20 Std. angestellt war, mußte ich mir wegen dem geringen Zuverdienst keine Gedanken machen bzgl. der Krankenversicherung. Jetzt beabsichtige ich meine Anstellung zu kündigen und nur noch zu Hause das Nagelstudio zu betreiben. Ich wollte jetzt eigentlich wissen wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze bei selbst. Arbeit ist um wieder in die Familienversicherung meines Mannes zu kommen. Ich hab da verschiedene Auskünfte, mal 400 Euro, mal 365 Euro. Dann müßte ich ja noch wissen, ob dieser Betrag die reine Einnahme (das was meine Kunden bar auf den Tisch legen :-) )betrifft, oder ob ich da von meinem zuversteuernden Einkommen des Kleingewerbes ausgehen kann. Praktisch Einnahmen abzüglich Ausgaben, die Überschuß-Rechnung die ich auch beim Finanzamt angebe. Denn ich hab ja auch Ausgaben, wie Material ect.....
Wäre echt super wenn mir da Jemand Auskunft geben könnte. LG Susi
