Vergessene Angaben beim Hausverkauf

Hallo Herr Gintemann,

wir haben unser Haus gerade verkauft, „gekauft wie gesehen“, und haben jetzt festgestellt, das wir vergessen haben den Käufer daruf hinzuweisen, dass er die Regenwasserleitung verändern muss und einen Schacht setzen muss für Regen- und Schmutzwasser (Auflage der Gemeinde). Im Ordner mit den Unterlagen für das Haus ist das Schreiben der Gemeinde abgelegt(Haben wir dem Käufer vor der Vertragsunterschrift gegeben).
Kann der Käufer jetzt nachträglich eine Minderung des Kaufpreises verlangen?

Mfg
Kai

Das wird niemand sicher beantworten können. Nur in einem Prozeß wird dieser Vorgang verbindlich und endgültig beurteilt. Ein Anwalt könnte allerdings versuchen, in Urteilen gleichgelagerter Fälle zu recherchieren. Wenn die Auflage der Gemeinde gut sichtbar unter wenigen Papieren zu finden war, dann könnte den Käufern eine Mitverantwortung zu kommen.
H.G.