Hallo Herr Gintemann,
wir haben unser Haus gerade verkauft, „gekauft wie gesehen“, und haben jetzt festgestellt, das wir vergessen haben den Käufer daruf hinzuweisen, dass er die Regenwasserleitung verändern muss und einen Schacht setzen muss für Regen- und Schmutzwasser (Auflage der Gemeinde). Im Ordner mit den Unterlagen für das Haus ist das Schreiben der Gemeinde abgelegt(Haben wir dem Käufer vor der Vertragsunterschrift gegeben).
Kann der Käufer jetzt nachträglich eine Minderung des Kaufpreises verlangen?
Mfg
Kai