Kleinunternehmerregelung Umsatzrestriktionen

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerreglung und den Umsatzgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Ich habe Folgendes zur Kleinunternehmerregelung gefunden (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html ):

„(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer.“

Jetzt ist da die Rede von „wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Ich verstehe nicht ganz, was mit „zuzüglich der darauf entfallenden Steuer“ gemeint ist. Wenn Unternehmer X seit 3 Jahren Kleinunternehmer ist und somit keine Umsatzsteuer abführen musste, dann existiert doch gar keine Steuer, die man draufrechnen müsste!?

Oder müsste Kleinunternehmer X die Umsatzsteuer, die er hätte berechnen müssen, wenn er kein Kleinunternehmer wäre, seinem Jahresumsatz hinzuaddieren?

Also angenommen, er hätte 17.000 Euro Umsatz zu verzeichnen. Dann müsste er dem Finanzamt 17.000 Euro * 1,19 = 20.230 Euro Umsatz angeben wegen des Satzes „wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird“ ?

Also kurz gesagt: Was für eine Steuer ist in dem Satz gemeint?

MfG,
Tobi

Hallo Tobi,

ich muß zugeben, der Gesetztestext ist etwas verwirrend. Aber der muß so sein und das liegt daran, dass hier von Umsatz gesprochen wird.

Mit Umsatz definiert man das Entgelt (§ 10 UStG) und Entgelt ist alles, was der Unternehmer für seine Leistung erhält abzüglich der Umsatzsteuer.

Und weil nun im § 10 UStG das so drin steht:
„Entgelt ist alles, was er erhält abzüglich der Umsatzsteuer“ so könnte jemand auf die irrsinnige Idee
kommen und meinen, dass bei der Grenze von 17.500 Euro auch die Umsatzsteuer bereits rausgerechnet ist.

Also alles was dieser Kleinunternehmer erhält, abzüglich der Umsatzsteuer.

Das soll aber im § 19 UStG so nicht gemeint sein. Hier meint man einfach alles was der Unternehmer erhält darf nicht 17.500 Euro überschreiten (weil andernfalls wäre die Grenze ja höher).

Also nicht irritieren lassen. Wenn man gleich richtig denkt, dann denkt man wie Du (grins) und dann ist es einfach alles was man erhält und das darf 17.500 Euro nicht überschreiten.

Ich hoffe, ich konnte es dir verständlich erklären. Wenn nicht, dann frag nochmals nach.

Viele Grüße, Moni

Vielen Dank, Moni!

Hätte mich auch etwas gewundert, wenn es anders wäre :smile:

Es gilt der aktuelle Umsatzsteuersatz. Also 19% bzw. 7% USt…

MfG

Jan Schaarschmidt

Hallo Tobi,

eines vorab: Keine Sorgen !

Die Verkaufspreis des Kleinunternehmers enthalten „fiktiv“ Umsatzsteuer. Diese Steuer wird aber nicht „erhoben“. Das klingt bescheuert, ist es wahrscheinlich auch, aber so stimmt es auf jeden Fall.

Heißt: Das was für dich brutto-wie-netto ist, nämlich dein Verkaufpreis, ist rein rechtlich gesehen brutto, als 119 %.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der Kleinunternehmer-Regelung um eine… *hust* „Vereinfachungsregel“ *hust* handelt.

Grüße

James

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kleinunternehmerreglung und den
Umsatzgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Also kurz gesagt: Was für eine Steuer ist in dem Satz gemeint?

MfG,
Tobi

Hallo,

das Gesetz ist in dem Punkt etwas unglücklich formuliert. Die tatsächlichen Einnahmen des Unternehmens werden auch für die Berechnung der Umsatzgrenze herangezogen. Schön erklärt wird das Ganze in dem Beispiel unter http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/was-zaehlt-zu…. Dort wird klar, dass weder eine fiktive Umsatzsteuer zu addieren, noch abzuziehen ist.