unterhaltsansprüche einer 18 jährigen

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310 Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

hallo,
google mal Unterhaltsrechner für 18
dann sind beide elternteiel unterhaltspflichtig,sobald ein kind 18 ist
der azubilohn wird auf den unterhalt angerechnet,so das du nicht mehr oder auch gar nichts zahlen must.

lisa

Hallo!
Leider weiß ich in dem Fall nicht ausreichend Bescheid, um weiter helfen zu können.
Sorry. Hoffe, du kannst die Anfrage lösen.
Schönen Abend.
Inga

Hallo
Den Unterhalt können sie beim Jugendamt berechnen lassen. Denn der wird berechnet von ihrem Einkommen und dem Einkommen der Tochter, Kindergeld zählt nicht dazu.
Sie müssen Unterhalt zahlen bis das Kind eine Ausbildung beendet hat und auch keine Schule mehr besucht. Das heisst sollte sie nach der Ausbildung arbeiten gehen , dann müssen sie keinen Unterhalt mehr zahlen.
Solange sie aber eine Lehre macht müssen sie noch zahlen. Da verschiedene Faktoren für die Ausgaben eines 18 Jährigen Kindes zählen wie Mehrbedarf und Ausgaben für hinweg und Rückweg , Kleidung etc wird der Unterhalt neuberechnet. Dazu braucht man den Verdienst des Vaters.
Ob bein dem geringen Gehalt der Tochter auch dieser mitberechnet wird,entscheidet das Jugendamt ,Richter oder Anwalt.
Gruss
Feivel

Während der ersten Ausbildung bist du zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das Einkommen des Kindes ist irrelevant, da es zur Bedarfsgemeinschaft zw. Kind und Mutter zählt. Hartz 4 wird denen entsprechend gekürzt. Zur Orientierung hilft die „Düsseldorfer Tabelle“.

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

Hallo,
wenn dein Kind 18 geworden ist, sind beide Elternteile dem Kind Barunterhaltspflichtig. Da deine Tochter in Ausbildung ist, werden von den 310 Euro 90 Euro Eigenbedarf abgezogen, d.h sie muss sich von ihrer Ausbildungsvergütung 220 + 184 Euro Kindergeld für ihren Unterhalt selbst beisteuern.
Ihr müsstet die Differenz laut Düsseldorfer Tabelle ihr anteilig Unterhalt bezahlen.
Beispiel:
Unterhalt Düsseldorfer Tabelle:
450Euro
-404 Euro

46 Euro, und dieser müsste Anteilig zwischen deiner Frau und dir Aufgerechnet werden. Da aber deine Ex Harz 4 bekommt, wirst du alles übernehmen müssen. Ich hoffe ich hatte dir weiter helfen können.
Gruß
zutom

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

das ist sehr schwierig aus zu rechnen. Der Unterhaltsanspruch ist ca. 640 Euro. Das Kindergeld steht dem Kind zu und von dem Lohn werden 90 Euro berufsbedingte Kosten abgezogen. Dann sind also 220 Euro Lohn und 184 Kindergeld, sind 404 Euro. Das Kind kann nicht nur den Vater verklagen, sie muss auch gleichzeitig die Mutter verklagen, denn diese ist ihren Verhältnissen entsprechend auch ab 18 Bargeldpflichtig. Da sie bei Mama wohnt würde ich es ganz ehrlich auf einen Prozess ankommen lassen. Das Jugendamt darf sich nicht mehr einmischen, sie muss sich selber einen Anwalt nehmen. Ich denke nicht, dass sie das machen wird.

Gruss

Hallo,
bei Volljährigkeit ist das Kind selbst unterhaltsanspruchsberechtigt. Der Lohn ist mit 310 € im unteren Bereich angesiedelt das heisst dass das Kind durchaus noch einen Anspruch auf Unterhalt hat. Wie hoch dieser zu bewerten ist, müssten Sie beim Jugendamt erfragen. Der Eigenbehalt liegt bei 950,- € alles was darüber ist, kann als Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden.
alles Gute

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

Das laesst sich so nicht beantworten.

Grundsaetzlich muessen beide Elternteile je nach Einkommen zahlen. Ist die Mutter nicht in der Lage zaehlt nur dein anrechenbares Einkommen.

Was auch immer dein abrechenbares Einkommen ist, davon werden das Kindergeld sowie (310-90) EUR abgezogen.

Der Restbetrag ist der Zahlbetrag.

Gruss

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

Hi,

Sie müssen nichts zahlen.
Für das „Kind“ in Ausbildung bekommen Sie weiterhin den Harz4-Satz gemäss 1Kind, 2Kind, 3Kind…
Von dem Anteil des „Kindes“ gehen aber ab:
-Kindergeld
-Ausbildungsvergütung.

Abgesehen davon bilden Sie weiterhin eine Bedarfsgemeinchaft.
Wegen dem Satz warten Sie am Besten den Bescheid ab (ich meine, Sie meldeln ja die veränderte Situaution eigeninitiativ…). Mit dem Bescheide wenden Sie sich dann an die örtliche Selbsthilfegruppe (es gibt auch Seiten im Netz) - da gibt es nämlich auch noch eine Menge Pauschalfreibeträge, die das Amt gerne unterschlägt…Bei dem Einspruch gelten die vermerkten Fristen.
Tip: Sie können auch formlos einsprechen, mit der Bemerkung, für die Formulierung des Wiederspruchs weitere Zeit zu benötigen!

was für Selbsthilfegruppen meinen Sie da Genau???

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

Sicher ca 130€ kommt auf dein Einkommen an.Düsseldorfer Tapelle

Nun,

Sie werden bemerkt haben, daß die Harz4-Gesetze ziemlich rau sind. An so gut wie jedem größeren Ort gibt es daher Betroffene, die sich zusammentun. Da heute so gut wie Jede® arbeitslos werden kann, sind diese Leute so unqualifiziert oft nicht. Wegen ihren eigenen Fällen und denen ihrer Freunde kennen Sie sich mit den Rechten und deren Detaills aus.
Deshalb kann man sich hier, natürlich kostenlos, helfen lassen.
Solche Gruppen sind natürlich stest informell strukturiert, daher hat nicht Jede® Kontakt dahin. Das ist zugleich aber auch ein Schutz, wenn Sie mir folgen können…
Sehr oft hilft Ihnen auch hier das Internet weiter. Einfach bestimmte Schlagworte googeln. Ansprechpartner können auch die Leute von der Gewerkschaft sein, Betonung liegt auf können!
Man kann im web die Gesetze natürlich auch selber lesen, aber vielen Leuten ist das zu mühsam, bzw. sie finden sich ungut zurecht oder haben Schwierigkeiten, die sehr abstrakte Sprache auf die eigenen Auswirkungen hin zu verstehen.
Mit der Schlagwortsuche im Internet findet man eigentlich immer auch gute Treffer.

Hallo,

das kommt darauf an, wieviel Unterhalt ohne die Eigeneinkünfte des Kindes bezahlt werden müsste.

90 Euro von den 310 Euro werden nicht auf den Unterhalt angerechnet. Ansonsten das GANZE Kindergeld und die 220 Euro vom Unterhaltsanspruch des Kindes abziehen.

Gruß

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???

Sorry keine Ahnung

ich weiss es auch nicht, gibt die düsseldorfer tabelle denn keinen hinweis darauf?!
alles gute

Angenommen das Kind ist 18 geworden, hat eine Lehre wo sie 310
Euro verdient, bei Mama(Harz 4) wohnt und das Kindergeld
kassiert. Muss bzw. wieviel muß ich noch zahlen???