Ein Mieter bewohnt eine Wohnung mit mitgemieteter Einbauküche seit 10 Jahren. Die Wohnung und auch die Kücheneinrichtung ist 15 Jahre alt. Kurz vor dem geplanten Auszug bricht beim (15 Jahre alten) Geschirrspüler (auch mitgemietet) die Türangel, sodass die Türe jetzt schief hängt und die Maschine nicht mehr zu benutzen ist.
Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Muss der Mieter beim Auszug eine NEUE Geschirrspülmaschine kaufen oder ist das Sache der Vermieters?