Spülmaschine defekt

Ein Mieter bewohnt eine Wohnung mit mitgemieteter Einbauküche seit 10 Jahren. Die Wohnung und auch die Kücheneinrichtung ist 15 Jahre alt. Kurz vor dem geplanten Auszug bricht beim (15 Jahre alten) Geschirrspüler (auch mitgemietet) die Türangel, sodass die Türe jetzt schief hängt und die Maschine nicht mehr zu benutzen ist.

Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Muss der Mieter beim Auszug eine NEUE Geschirrspülmaschine kaufen oder ist das Sache der Vermieters?

Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Muss der Mieter
beim Auszug eine NEUE Geschirrspülmaschine kaufen oder ist das
Sache der Vermieters?

Hallo Sonja,
die PHV könnte für den Schaden aufkommen.
CF FJ
Die Maschine war sowieso schon alt genug.

Hallo Captain Future,

das glaube ich leider nicht. Vor einigen Jahren hatte die Maschine bereits einen Defekt an der Türe (Feder gebrochen, weil Mieter ausgerutscht war und sich an der offenen Türe abgestützt hatte). Damals kam weder Hausrat- noch Haftpflichtverischerung des Mieters auf. Begründung: EINGEBAUTE Mietsache

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Hallo,

Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Muss der Mieter
beim Auszug eine NEUE Geschirrspülmaschine kaufen oder ist das
Sache der Vermieters?

Meine Laienmeinung:

wenn nachzuweisen ist, dass es eine Alterserscheinung ist (Materialermüdung) ist es wohl als normale Abnutzung zu sehen und Sache des VM. Ist es durch ein Missgeschick des M. entstanden, so muss dieser den Zeitwert ersetzen, auf keinen Fall den Neuwert, denn damit hätte er ja doppelt bezahlt: über die Miete für die Abnutzung und über den Neukauf die Maschine selbst.

Gruß, Niels

Natürlich NICHT die Haftpflichtversicherung, denn das ist keine Kaskoversicherung sondern eine Versicherung für vorwerfbar/fahrlässig begangene Schäden. Und eine Sache, die den Geist aufgibt, die hat schließlich niemand kaputtgemacht.

Wie wäre es denn mit einen Blick in den Mietvertrag.

Grundsätzlich haftet der Mieter nur für von ihm verursachte Schäden, u.U. für bestimmte Schönheitsreparaturen sowie für u.U. für KLEINREPARATUREN. Letzteres ist es dann. Müsste aber im Mietvertrag wirksam vereinbart sein.

Falls nix vereinbart ist,so ist das selbstverständlich Vermietersache.

T.