Wer zählt zu einer bedarfsgemeinschaft ?

Guten Tag,
bin in meinen elterlichen haushalt zurückgezogen. meine mutter bekommt hartz 4. jetzt rechnet die arge mich mit zu der bedarfsgemeinschaft dazu obwohl ich einen festen arbeitsplatz habe und geld verdiene. dadurch bekommt meine mutter fast gar nix mehr. ebenso ist es bei ihrem lebensgefährten, mit dem sie zusammen wohnt. allerdings soll dieser und ich mich in regelmäßigen abständen bei der arge melden und unser einkommen vorlegen weil wir ja mit in diese bedarfsgemeinschaft eingebracht werden. ist das rechtens und steht einem hartz 4-empfänger nicht ein mindestregelsatz von 395 € zu ?

Hallo HHH,

Ihre zuständige ARGE handelt genau richtig. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Kinder sowie der Ehepartner/Lebenspartner, die im gleichen Haushalt leben. Es ist daher richtig, dass das Einkommen des Lebensgefährten Ihrer Mutter angerechnet wird, da er dazu verpflichtet ist, mit seinem Einkommen für den Lebensunterhalt Ihrer Mutter aufzukommen.
Ihr Einkommen darf jedoch nicht angerechnet werden, da Kinder nicht für Ihre Eltern aufkommen müssen. Das ist nur umgekehrt der Fall.
Da Sie jedoch alle zur Bedarfsgemeinschaft gehören, sind Sie auch alle verpflichtet, Einladungen der ARGE Folge zu leisten.
(Ihrer Mutter würde ein Regelleistungssatz i.H.v. 323 € zustehen.)

Viele Grüße, SweetAngel1801

Tut mit Leid, aber in diesem Thema kenne ich mich nicht aus. Ich kann leider nicht weiterhelfen.