Hallo WWW Experten,
Meine Mutter ist die Eigentümerin der Wohnung in der ich zur Miete wohne. Da sie zur Eigentümerversammlung in zwei Wochen nicht kann hat sie mir mit der, der Versammlungsmitteilung beigefügten, Vollmacht, genau diese übertragen. Als wir heute die Hausverwaltung über dies informierten wurden wir sehr direkt abgewiesen. Laut der Verwalterin darf NUR der Eigentümer und kein Bevollmächtigter zur Versammlung erscheinen, andere werden dem Saal verwiesen sollten sie dennoch auftreten (wäre bereits mehrfach in der Vergangenheit passiert). Nun meine Frage, ist dies in irgend einer weise rechtens? Laut ihrer Angabe ist die Vollmacht nur dazu da, der Hausverwaltung die Stimme abzutreten, sollte der Eigentümer nicht erscheinen können (beziehungsweise wäre auch eine Abtretung an den, man glaubt es kaum, Hausmeister erlaubt, nur eben nicht an jemand anders), und somit der Hausverwalterin selbst eine weitere Stimme zu geben. Da meine Mutter 2/50stel der Wohnungen besitzt finde ich einen solchen Schritt schon sehr an Illegalität grenzend.
Nun meine Frage, wie kann ich mich in zwei Wochen dagegen wären des Saals verwiesen zu werden, welche Gesetze würden mich stützen? Und was kann ich tun falls trotz dieser Grundlagen ein Verweis trot, kann ich diesen, ggfs. mit Hilfe des Mieterschutzbundes anfechten?
Vielen Dank im Voraus für die investierte Zeit!