Autoversicherung. Schadenfreie Jahre

Guten Tag,

ich habe eine Frage bez. Autoversicherung. Mein Auto war bei meinem Mann als Zweitwagen versichert. Er hat mir diese Vergüngstigung (Schadensfreie Jahre) übertragen. Jetzt möchte ich mich trennen und das Auto bei meiner neuen Adresse anmelden und eine neuen Vers. abschließen. Werde ich diese SF8 Klasse verlieren und einen vollen Satz bezahlen?

Vielen Dank im Voraus
Yelena

Hallo Yelena,

Ob eine Versicherung eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in einen neuen Vertrag zustimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Am Einfachsten ist es, wenn du dir über das Vergleichsportal http://58591.tarifcheck24.com, Angebote aller KfZ Versicherungen zum Vergleich erstellen lässt. Dieser Service ist kostenlos, man erhält eine Übersicht über alle Versicherungsangebote in Deutschland und kann dadurch sehr viel Geld sparen. Zudem werden bei der Erstellung der Angebote „Schadensfreie Jahre“ einberechnet.

Mit internetten Grüßen,

Andreas

Guten Tag,

ich habe eine Frage bez. Autoversicherung. Mein Auto war bei
meinem Mann als Zweitwagen versichert. Er hat mir diese
Vergüngstigung (Schadensfreie Jahre) übertragen.

Dann haben Sie inzwischen eine eigene Schadenfreiheit, die Sie für Ihre Versicherung nutzen können.

Jetzt möchte

ich mich trennen und das Auto bei meiner neuen Adresse
anmelden und eine neuen Vers. abschließen. Werde ich diese SF8
Klasse verlieren und einen vollen Satz bezahlen?

Sie werden diese nicht verlieren, da Sie ja eine eigene Schadenfreiheit haben.
Wenn das Auto auf Ihren Namen angemeldet war und Sie lediglich den Wohnort wechseln, begründet dieses aber kein Sonderkündigungsrecht, daher bleiben Sie zunächst mal bei Ihrer bisherigen Versicherung.

Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, können Sie die Schadenfreiheit mitnehmen, ob allerdings dabei tatsächlich die SF 8 mitgenommen wird ist nicht sicher, da darin auch eine Sondereinstufung (ürsprünglich als Zweitwagen) enthalten sein kann.

Sie nehmen die tatsächlichen erfahrenen schadenfreien Jahre mit und ebenso den Schadenverlauf.

Vielen Dank im Voraus
Yelena

Bitte!

Gruß Dirk

Hallo Yelena,

wenn du den SFR von deinem Mann übertragen bekommen hast, gehört dir der SFR. Es daher unerheblich, ob mit dem früheren Inhaber des SFR weiterhin zusammen bist oder nicht.

Wenn Vorschläge / Tarifvergleiche zur neuen Kfz-Versicherung gewünscht werden, wo von Billigtarifen bis Luxusprodukten alles zu haben ist und kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung vor und während der Vertragslaufzeit bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens.sternberg.de

Sie waren als Ehepaar angemeldet?
Ich kenne mich nicht aus aber ich denke Sie duerfen alles mitnehmen (beide duerfen ja nicht „schwarz“ gefahren sein, sonst ist es einfach zu spät etwas richtigzustellen.
Fragen Sie einfach einem Autoversicherungsbuero nach.

das kommt darauf an…

Wenn er wirklich als Zweitwagen angemeldet war, hängt die SF-Klasse am Erstwagen, kann also auch nicht übertragen werden.

Wenn die Klasse wirklich auf Sie übertragen war, können Sie diese weiterverwenden. Sie wird dann vom Vorversicherer an den neuen Versicherer gemeldet.

Ansonsten müssen Sie ggf. nachweisen, wie lange Sie welchen Wagen unfallfrei gefahren sind. Beispiel: Sie sind haben mind. 5 Jahre den Führerschein und sind den Wagen 5 Jahre unfallfrei gefahren, dann können Sie (je nach Gesellschaft) SF 5 bekommen.

Das hängt von den Bedingungen der Versicherung ab.

Hallo,

wenn der Vertrag bisher schon auf Ihren Namen läuft, Sie also die Versicherungsnehmerin sind, dann gehört der Schadenfreiheitsrabatt Ihnen. Wenn der Vertrag auf den Namen Ihres Mannes läuft, dann der Rabatt nur mit einer Rabattübertragungserklärung von Ihrem Mann an Sie abgetreten werden. Dazu muss er einverstanden sein und die Abtretung unterschreiben.
Wenn der Rabatt abgetreten wird, wird überprüft wie lange Sie schon den Führerschein haben und ob Sie die 8 schadenfreien Jahre haben erfahren können. Wenn es eine Sondereinstufung war, dann bekommen Sie vielleicht nur SF 6 übertragen.
Ohne die Abtretung des Rabattes beginnen Sie in SF 1/2 (ca. 125% je nach Versicherer), wenn Sie bereits 3 Jahre den Führerschein besitzen.
Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte einfach nochmal.
Viele Grüße
Sunshine