Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

Von: , 21.06.2011 15:35 Uhr

... muss ich dann renovieren?

Ich habe knapp 2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt und ziehe jetzt um. Der Mietvertrag ist so einer vom Block wo drin steht, dass Schönheitsreparaturen vom Mieter zu bezahlen sind. Die Wohnung war nicht frisch renoviert als ich eingezogen bin. Muss ich jetzt renovieren oder eine Renovierung bezahlen?

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Hallo,
    je nachdem wie die Wohnung aussieht !! Ich hätte ja das in den Mietvertrag schreiben lassen, daß die Wohnung nicht frisch renoviert worden ist.Es kommt natürlich noch auf den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturen an !! ( siehe BGH ).

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    nein Du musst nicht renovieren !!

    und auch keine Renovierung bezahlen.

  3. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Hallo ni-po,ich denke nein,diese Floskeln sind meiner
    Meinung unwirksam.Wenn Du aber ganz sicher gehen willst
    dann wende Dich an die NRW-Verbraucherzentrale.Sie wird Dir kompetente Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen
    karlhans35

  4. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Hallo, das ist keine technische sondern eine rechtliche Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Gruß GEK

  5. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Hallo,
    du bist jetzt sicher der 10. der mich in den letzten Tagen nach Mietrechtssachen fragt. Ich bin KEIN Experte für Mietrecht. Ich könnte was zur technischen bzw. handwerklichen Durchführung der Renovierung beitragen - für Mietrechtsfragen gibt es andere Experten.
    Sorry
    Christian

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Hallo !
    Es stellt sich die Frage ob Du die Wohnung vom
    Vermieter so übernommen hast oder von den Vormietern
    die Wohnung übernommen hast und abgemacht hast das Du
    die Wohnung so übernimmst.
    Wenn Du die Wohnung vom Vermieter so übernommen hast,
    denke ich, brauchst Du nur Löcher zuspachteln und die
    Wohnung Besenrein übergeben.

    Gruß
    Klaus Würfel

  7. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Hallo
    danke für dein Vertrauen aber Rechtsfragen kann ich dir nicht hinreichend kompetent beantworten. Sorry
    Christian

  8. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Man muss schon den genauen Text des Mietvertrags bezüglich der Schönheitsreparaturen kennen um zu sehen, ob die Klauseln wirksam sind und wozu sie Dich verpflichten.

    Gruss
    bns

  9. Antwort von nach 122 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wenn ich nach weniger als 2 Jahren ausziehe, ...

    Kukuck,

    nein

    der späte Peter

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