Hat ein Vermieter nach 3 Jahren noch Ansprüche?

Hallo,

ich bin am 1.5.2008 in eine andere Wohnung gezogen. Schlüsselübergabe, Kündigung, alles war geklärt. Vor zwei Monaten habe ich versehentlich (ich weiß, das ist Dummheit) die Miete an meinen alten Vermieter überwiesen. Nach gut 20 Telefonaten hat er eben erklärt, die Wohnung sei beim Auszug total verdreckt und vermüllt gewesen, dadurch seien ihm Kosten entstanden, und er gebe uns nur die Hälfte des Geldes zurück. Er hat aber beim Auszug die Kaution komplett behalten, und das ganze ist ja auch schon drei Jahre her… hat er da noch Ansprüche? Hat jemand einen Rat für mich, was ich jetzt machen soll? Ich soll mich Dienstag mit ihm treffen, an der alten Wohnung und dann gibt er mir das Geld in bar… Ich bin grad bisschen verzweifelt, denn wir stecken wieder mitten im Umzug und brauchen jeden Cent…

Vielen Dank für eure Antworten!

Was steht im Übergabeprotokoll? Wenn der Vermieter die Kaution einbehalten hat und Sie sich damit einverstanden erklärt haben , scheint die Wohnung ja tatsächlich in einem erbärmlich zustand übergeben worden zu sein .In der Regel reicht dann dafür die Kaution auch nicht aus .aber nach 3 Jahren noch Ansprüche zu erheben scheint mir auch nicht ganz sauber.Allerdings , wenn der Vermieter sich stur stellt , dürfte es schwierig werden , das Geld zurück zu bekommen…

Hallo.
bitte einen Anwalt fragen !
Gruß Marco

www.digitaler-nachlass.com

Hallo Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Auszug
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski

Hallo Coufeach,
leider konnte ich nicht früher antworten. Aber ich hätte ohnehin keinen Rat für dich parat. Die wichtigste Information fehlt mir nämlich: Hat der Vermieter Recht mit seiner Behauptung? Wenn ja, dann
würde ich die Überweisung nicht als Dummheit, sondern - völlig unjuristisch - als ausgleichende Gerechtigkeit ansehen. Vermutlich hat die Kaution nicht ausgereicht, die Schäden zu beheben, die ihr beim Auszug hinterlassen habt.
Ich hoffe, du konntest dich jetzt aber mit deinem Ex-Vermieter einigen.

Alles Gute
Rüdiger Wellnitz

Hallo, er kann das versehentlich überwiesene Geld nicht einfach so behalten, er hätte bereits damals die Reinigung der vermüllten Wohnung in Rechnung stellen müssen. Gehen Sie zum Rechtsanwalt oder Mieterverein, über die einbehaltene Kaution damals hätte er Rechenschaft ablegen müssen, (hat er das?)bzw. sagen Sie dies Ihrem Ex-Vm.
Nach Ihrer Info habe ich den Eindruck, dieser Mensch
behält alles ein, was nach Geld aussieht; also ab zum Rechtsanwalt oder Mieterschutz.
Gruß, Achim