Ich habe mich rein interessehalber für andere Studiengänge beworben, da ich theoretisch in Erwägung ziehe, die Hochschule und das Studienfach nach dem zweiten Fachsemester (derzeit im 2.FS) zu wechseln. Das Studium habe ich jedoch nicht „aufgegeben“, belege also ordnungsgemäß die Prüfungen, etc.
Bloß: wenn ich bei Erhalt eines Zulassungsbescheides - oder wann auch immer - im September mich zum Wechsel entscheide, gilt dann dieser Zeitpunkt als Aufgabe des Studiums oder bereits der Zeitpunkt, an dem ich mich für andere Studiengänge aus reinem Interesse ohne konkrete Wechselabsicht beworben habe?