qualifizierte elektronische Signatur

Von: , 04.07.2011 17:48 Uhr

Ich habe eine Frage an Experten,

ich weiß, dass eine qualifizierte elektronische Signatur bei den Rechnungen absolut dabei sein muss, wenn eine Firma die Rechnungen von den Lieferanten per e-mail zugeschickt bekommt. Aber wie ist es mit den Gutschriften, die eine Firma per e-Mail an den Lieferanten verschickt? Ist hier auch eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig?

Danke und Grüße

Tufan

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: qualifizierte elektronische Signatur

    Hallo,

    die "Signatur" gilt allgemein für "Geschäftsbriefe" bzw. Mitteilungen, die durch die nachvollziehbare Signatur als "zugestellt" gelten, insofern also auch für "Gutschriften".

    MfG
    ES

  2. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: qualifizierte elektronische Signatur

    die Regelung zur qualifizierten elektronischen Signatur steht in Abschnitt 184 a UStDV. Nach Abs. 6 ist auch für eine Gutschrift an den Leistungsempfänger, die auf elektronischem Wege erteilt wird, diese elektr. Signatur erforderlich. Bei Abrechnung durch Gutschrift im EDI-Verfahren hat der Leistungsempfänger zusätzlich eine zusammengefasste Rechnung nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG zu erstellen und zu übermitteln. Die Sonderregelungen nach Abs. 5 gelten entsprechend.

  3. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: qualifizierte elektronische Signatur


    Hallo Tufan,
    bei Gutschriften ist das ganz genauso, denn das Steuerrecht definiert eine Gutschrift "mal ganz salopp ausgedrückt" als eine Rechnung mit anderem Vorzeichen.

    Alle Vorschriften für Rechnungen gelten entsprechend auch für Gutschriften.

    Gruß
    Safran

  4. Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
    Re: qualifizierte elektronische Signatur

    Hallo Tufan,
    Gutschriften sind nur eine besondere Form einer Rechnung, insofern gelten hier die gleichen Anforderungen. Also: Qualifizierte Signatur muss sein.
    Gruss, Kerstin

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