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Re: Akadamischer Grad
Berufsausbildung zum Mediendesigner in Bild und Ton an einer Design Akademie, also nicht an einer Hochschule, im Hochschulrecht als „Akademiker“ gelte.
In deinem Fall leider „Nein“
Man spricht heute von Akademiker, wenn man Leute mit Hochschulabschluss meint
Als Hochschulabschluss wird der nach einem Hochschulstudium verliehene akademische Grad oder sonstige Studienabschluss durch kirchliche oder staatliche Prüfung. In Deutschland gibt es die folgende akademischen Grade nach einer bestandenen Hochschulprüfung. Die angegeben Studienzeiten sind Regelstudienzeiten.
• Bachelor (auch Bakkalaureus) nach 3-jährigem Studium an einer Hochschule (seltener auch bis zu 4 Jahre)
• Diplom (FH) nach 4-jährigem Studium an einer Fachhochschule
• Diplom (DH) nach 3-jährigem Studium an einer Dualen Hochschule.
• Akademiebrief, nach einem Kunststudium an einigen Kunsthochschulen
• Magister nach 4- bis 5-jährigem Studium
• Diplom (in Bayern auch Diplom (univ.)) nach 4- bis 5-jährigem Studium an einer Universität/Technischen Universität, Kunsthochschule bzw. Technischen Hochschule
• Master (auch Magister) nach einem konsekutiven Studium von insgesamt 5 Jahren
• Meisterschüler, nach einem Weiterbildungsstudium an Kunsthochschulen
• Lizentiat
• Doktor nach einer Promotion oder einem Promotionsstudium (nur an Universitäten, Technischen Universitäten und Hochschulen sowie diesen gleichgestellten Hochschulen und einigen Kunsthochschulen und Kirchlichen Hochschulen möglich)
Hochschulabschlüsse können in Deutschland staatliche Universitäten, Technische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen usw. sowie staatlich anerkannte Hochschulen, etwa kirchliche Hochschulen verleihen. Berufsakademien sind dagegen keine Hochschulen und verleihen ihre Abschlüsse als staatliche Abschlussbezeichnungen.
Die Abschlüsse staatlicher Berufsakademien sind staatliche Abschlussbezeichnungen, da es sich nicht um Hochschulen handelt und somit auch keine akademischen Grade vergeben werden dürfen. Dies gilt sowohl für die Diplom-(BA)- als auch für die Bachelorabschlüsse der Berufsakademien. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg als Nachfolgeeinrichtung der baden-württembergischen Berufsakademien vergibt akademische Grade; die vorher an den Berufsakademien erworbenen Abschlüsse sind aber weiterhin keine akademischen Grade. Eine Nachgraduierung zum „Diplom (DH)“ ist möglich.
Sogenannte „Studentische Grade“ sind traditionelle, aber nicht offizielle Bezeichnungen, wie „stud.“ oder „cand.“
Ich hoffe, es hilft dir etwas weiter.
All the Best