Betriebskostenabrechnung

Hallo wir haben die Betriebskostenabrechnung bekommen da ist auch aufgefürt 2X Sperrmüllabfur rund 300,00€
dabei haben wir unseren Pserrmüll selber abhollen lassen ich verstehe nicht das ich für andere Leute die den Sperrmüll einfach hinstellen mit Bezahlen muss.
Die Frage ist das rechtens?
Obwohl wir einmal den Vermieter darauf aufmerksam gemachht haben wer den Müll dahingestellt hatt.

Hallo,

das Thema hatten wir kürzlich. Das Ergebnis war ja, ist es.

Gruß,
Steve

Das ist rechtens aber!, wieviel Wohneinheiten sind im Haus, durch diese müßen die Kosten geteilt werden.
Man sollte sich die Rechnungen für beide Sperrmüllabholungen zeigen lassen, der oder die Mieter haben ein Anrecht darauf um die Kostenaufstellung des VM nachprüfen zu können. ramses90

Hallo!

Ja, das ist zulässig.

Es muss sich um abgestellten Sperrmüll auf Gemeinschaftsflächen im Haus oder draußen auf dem Grundstück handeln.
Nicht etwa, wenn der Vermieter eine nicht richtig geräumte Wohnung entrümpelt oder den überfüllten Mieterkeller eines ausgezogenen Mieters räumt = das wäre allein Vermietersache.

http://www.mieterbund.de/index.php?id=353

Einziger Ansatzpunkt wäre der bekannte Verursacher. Da könntest zum Beispiel Du selbst von diesem Verursacher die anteiligen Betriebskosten zurückfordern oder auch einklagen (so der zahlungskräftig ist und Du es ihm auch wirklich beweisen kannst).

Ob nun der Vermieter bei bekanntem( von Zeugen benanntem) Verursacher sich an den halten müsste oder ob er es sich leicht machen darf, die Sperrmüllkosten als regelmäßig anfallende Kosten einfach auf alle umzulegen ?
Das kann ich nicht mal sicher sagen.

MfG
duck313

Der Vermieter kann Leistungen, die alle Mietparteien eines Hauses betreffen, auf alle Mieteinheiten umlegen. Also, ja.