Wartungskosten der Gastherme nur alle 2 Jahre?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Klausel in meinem Mietvertrag:
Darin steht unter dem Punkt „Sonstige Vereinbarungen“:
Der Mieter verpflichtet sich, die Gastherme auf eigene Kosten alle 2 Jahre warten zu lassen.
Letztes Jahr habe ich also meine Gastherme warten lassen. Dieses Jahr war dieses aufgrund erhöhter CO-Werte wieder nötig.
Die Rechnung dieser Wartung habe ich an meinen Vermieter weitergeleitet, da ich ja nur alle 2 Jahre hierfür aufkommen muß (so mein Verständnis).
Nun bekam ich die Antwort meines Vermieters, daß die Gastherme alleine vom Mieter betrieben und gewartet werden müsse und durch die jetzt wohl anstehenden jährlichen Wartungen die Festlegung im Mietvertrag überholt sei.

Meine Frage ist: Ist dem so? Muß ich jetzt jedes Jahr die Wartungskosten zahlen, obwohl im Mietvertrag nur eine zweijährliche Verpflichtung hierzu festgelegt ist?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo, es gilt das im Vertrag Vereinbarte. Reden Sie mit dem Vermieter, dass sie sich unrecht behandelt fühlen. Gerichte entscheiden meist auf unangemessene Benachteiligung des Mieters. Aber dafür das Verhältnis auf Spiel setzen?

Für das Gerät selber und dessen Funktionstüchtigkeit trägt der Eigentümer/Vermieter die Verantwortung. Ihnen wurde tatsächlich die für ein funtionstüchtiges und nicht veraltetes Gerät übliche Wartung im 2-Jahresintervall auferlegt. Der Vermieter kann selbstverständlich das Altgerät gegen ein umweltfreundliches Neugerät auf seine Kosten austauschen lassen und „schwupps“ reicht wieder die Wartung alle 2 Jahre völlig aus. Will er die Kosten der Neubeschaffung umgehen, muß er sich bis zu einem solchen Zeitpunkt halt an jeder Zweitinspektion beteiligen. - Ein ökolologisches Rechenexempel! -

es kommt daraus an, was noch bzgl. der nebenkosten weiter im vertrag verabredet ist.

HI ich möchte dir damit antworten, dass ich dich auf die nebenkostenverrechnungsverordnung hinweise. Gebe einfach bei Google Betriebskostenverordnung pdf download ein und du wirst fündig darin ist vermerkt, dass die laufende wartung immer zu deinen lasten geht auch das regelmäßige Messen mußt du übernehmen nur nicht die reparatur eines defekten Bauteil, also den erhalt davon ist der Mieter befreit. Bitte lese es denn da gibt es zwischen den Mietern und Vermieter die meisten irritationen.
Gruß Peter