Urlaubsanspruch in der der Probezeit

Von: , 05.08.2011 23:15 Uhr

mein mann arbeitet seit 15. april in einem neuen unternehmen. nun wollte er 1 woche urlaub nehmen da unsere kids ferien haben. er hat natürlich keinen urlaub bekommen. aber eigentlich stehen ihm doch in der probezeit die tage zu, die er in der zeit schon erarbeitet hat. das heißt er müsste 7-8 tage bekommen?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Tagen 0 hilfreich
    Re: Urlaubsanspruch in der der Probezeit

    Hallo Pippi (soviel Zeit sollte schon sein, oder?)

    sorry für den delay, war in der Pampa ohne web.

    Ein Blick ins Gesetz hilft meist:

    Bundesurlaubsgestz §§ 4 +5, kann man googeln.

    Auch in der Probezeit hast Du jeden Monat Anspruch auf ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Allerdings kann Dein Chef während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen. Wird Dir währenddessen gekündigt, muss Dir Dein Chef den nicht genutzten Urlaub auszahlen. Der Gegenwert der Urlaubstage kommt einfach zum Brutto Deines Gehaltes dazu.

    Greetinx
    Gerdgik

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