Leihwagen: wer übernimmt Schaden der Frontscheibe

Guten Tag, mein Freund hatte einen Leihwagen für 3 Tage (Ausleihort München Flughafen). Die Frontscheibe hat einen Sprung, wahrscheinlich durch einen kleinen Stein verursacht beim Fahren. Das Leihwagenunternehmen hat ihm EUR 1.000,- in Rechnung gestellt. Muss ein Lehwagen normalerweise nicht Vollkasko versichert sein (scheinbar sei das Auto nur Haftpflicht versichert), sodass man nur einen Selbstbehalt von EUR 250, zahlt. EUR 250,- würde ich mir ja noch einreden lassen, aber EUR 1.000,- für eine Frontscheibe ist schon heftig, ist das gesetzlich überhaupt zulässig? Für Eure Antwort danke ich euch im Voraus. Mfg

Hallo,

in der Regel bietet der Verleiher den Wagen immer inkl. VK an, wenn man den Vertrag abschließt, aber die Preise in der Werbung sind meist nur mit HP. Wenn man also auf den billigen Werbepreis besteht, hat man keine VK.
Die Reparatur einer Frontscheibe kann durchaus € 1.000.- kosten, je nach Fahrzeugtyp. Ist zwar eher die Obergrenze, aber nicht unmöglich.

Alles Weitere findet sich in den AGB des Verleihers oder im Mietvertrag.

Grüße
formica

>
>

übernimmt es vielleicht seine haftpflichtversicherung???

Hallo,
die Privathaftpflicht? Man kann nicht oft genug sagen, daß die bei geliehenen Sachen grundsätzlich nicht leistet und zwar egal ob „privat“ oder „profesionell“ geliehen.

Cu Rene

Moin!

Guten Tag, mein Freund hatte einen Leihwagen für 3 Tage
(Ausleihort München Flughafen). Die Frontscheibe hat einen
Sprung, wahrscheinlich durch einen kleinen Stein verursacht
beim Fahren. Das Leihwagenunternehmen hat ihm EUR 1.000,- in
Rechnung gestellt. Muss ein Lehwagen normalerweise nicht
Vollkasko versichert sein (scheinbar sei das Auto nur
Haftpflicht versichert),

Nein. Haftpflicht reicht.

sodass man nur einen Selbstbehalt von
EUR 250, zahlt. EUR 250,- würde ich mir ja noch einreden
lassen, aber EUR 1.000,- für eine Frontscheibe ist schon
heftig,

Das stimmt allerdings. Was war das denn für ein Auto?
Lest Euch den Mietvertrag durch. Dort steht eigentlich alles.

150 Eur sind übrigens der „normale“ Zuzahlungsbetrag bei Teilkasko-Schäden. Das sollte man so auch für das private Auto machen.

ist das gesetzlich überhaupt zulässig?

Zunächst einmal haben wir in D Vertragsfreiheit.
Weshalb also nicht?

Dein freund wurde beim Anmieten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf die Möglichkeit einer zusätzlich abzuschliessenden Voillkaskoversicherung hingewiesen. Das hat er dann wohl abgelehnt. Pech.

Übrigens: bei einigen kreditkarten ist der Kaskoschutz automatisch inklusive, wenn man die Mietgebühr damit bezahlt. Z.B. bei der Lufthansa Miles & More Mastercard Gold.

Das war nun eben lehrgeld, in Zukunft immer eine Kaskoversicherung abschliessen.

Für Eure
Antwort danke ich euch im Voraus. Mfg

Gerne,
M.

Guten Tag, mein Freund hatte einen Leihwagen für 3 Tage
(Ausleihort München Flughafen). Die Frontscheibe hat einen
Sprung, wahrscheinlich durch einen kleinen Stein verursacht
beim Fahren. Das Leihwagenunternehmen hat ihm EUR 1.000,- in
Rechnung gestellt.

Hier würde ich mal freundlich unter Beachtung des Verbots einer individuellen Rechtsberatung im Rechtsbrett anfragen.
Mir ist unklar, warum ein Mieter einer Sache für einen Schaden bezahlen soll, der nicht durch schuldhaftes Handeln seinerseits zu Stande gekommen ist.

Zudem ist mir die Schadenshöhe unklar, sie erscheint mir sehr hoch gewählt.
Gibt es da ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag?