Bitte um Hilfe!
Darf der Vermieter die angeblich „fehlenden“ Wasserzähler auf den ausgezogenen Mieter umlegen?
Die Geschichte:
Der Mieter war der Erstmieter in dieser Wohnung. Das Haus wurde vom Vermieter - Ehepaar - einige Monate davor gekauft und aus einem Einfamilienhaus in ein Mehfamilienhaus umgebaut. Die Wasserzähler gab es in der Küche nie, nur im Bad.
Nach dem Auszug wurde die Kaution rechtzeitig samt Zinsen zurückgezahlt, ohne irgendwelche Ansprüche von Mängelbeseitigung. Auch im Wohnungsübergabeprotokoll stand nichts über die Wasserzähler.
Allerdings ließ die Nebenkostenabrechnung auf sich warten, bis der Mieter sie nach einem Jahr mit einem Einschreiben (auf die Emails kam keine Antwort) forderte. Wie auch vermutet, steht dem Mieter eine Gutschrift von über 200 Euro.
Jetzt will aber der Vermieter die Gutschrift nicht überweisen und begründet es mit einer Rechnung über die Installation von angeblich „fehlenden“ Wasserzählern in der Küche. Das ist eine absolute Lüge, da der Mieter sie natürlich nie gesehen hat, nur die Wasserzähler im Bad. Laut Rechnung (etwa 300 Euro) stehe dem Vermieter eine Nachzahlung von 66 Euro, was er alledings dem Mieter gutherzig „schenke“.
Die Wasserzähler wurden 17 Tage nach dem Auszug installiert. Die Kaution wurde dem Mieter 1 Monat danach vollständig zurücküberwiesen, als der Vermieter die Rechnung schon besaß. Damals hat er sie nicht geltend gemacht.