Vermieter und die fehlenden Wasserzähler

Bitte um Hilfe!
Darf der Vermieter die angeblich „fehlenden“ Wasserzähler auf den ausgezogenen Mieter umlegen?

Die Geschichte:
Der Mieter war der Erstmieter in dieser Wohnung. Das Haus wurde vom Vermieter - Ehepaar - einige Monate davor gekauft und aus einem Einfamilienhaus in ein Mehfamilienhaus umgebaut. Die Wasserzähler gab es in der Küche nie, nur im Bad.

Nach dem Auszug wurde die Kaution rechtzeitig samt Zinsen zurückgezahlt, ohne irgendwelche Ansprüche von Mängelbeseitigung. Auch im Wohnungsübergabeprotokoll stand nichts über die Wasserzähler.

Allerdings ließ die Nebenkostenabrechnung auf sich warten, bis der Mieter sie nach einem Jahr mit einem Einschreiben (auf die Emails kam keine Antwort) forderte. Wie auch vermutet, steht dem Mieter eine Gutschrift von über 200 Euro.

Jetzt will aber der Vermieter die Gutschrift nicht überweisen und begründet es mit einer Rechnung über die Installation von angeblich „fehlenden“ Wasserzählern in der Küche. Das ist eine absolute Lüge, da der Mieter sie natürlich nie gesehen hat, nur die Wasserzähler im Bad. Laut Rechnung (etwa 300 Euro) stehe dem Vermieter eine Nachzahlung von 66 Euro, was er alledings dem Mieter gutherzig „schenke“.

Die Wasserzähler wurden 17 Tage nach dem Auszug installiert. Die Kaution wurde dem Mieter 1 Monat danach vollständig zurücküberwiesen, als der Vermieter die Rechnung schon besaß. Damals hat er sie nicht geltend gemacht.

Hallo Lul2001,

Der Fall scheint mir recht klar: Die Vermieter haben erst nach Ihrem Auszug und beim Anfertigung der Nebenkostenabrechnung registriert, dass Sie während ihrer Mietzeit in der Küche ungezähltes Wasser für Spülmaschine und Waschbecken genutzt haben, da die neuen Eigentümer davon ausgegangen waren, dass überall Zähler installiert seien.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass erhaltene Leistung auch gezahlt werden sollte, also sie das Wasser auch zahlen sollten. Besonders, da offensichtlich der Vermieter es ansonsten nicht an Fairness hat mangeln lasen. Was der Vermeiter nun in Rechnung stellt ist sicher nicht die Installation des Wasserzählers, sondern das Verbrauchte Wasser.
Versuchen Sie mit ihm darüber zu reden, und sich gütlich zu einigen. Wenn das von seiner Seit nicht möglich sein sollte, und im Übergabeprotokoll die Wasserstände vermerkt sind (und nur dann) können Sie innerhalb der Frist auch Widersprunh gegen die NKA einlegen.

Gruß
Mary

Mit dem späteren Einbau von Wasserzählern haben Sie kostenmäßig nichts zu schaffen! Fordern Sie die Rückzahlung der Kaution nebst Zinsen mit enger Fristsetzung ein und weisen Sie den Vermieter darauf hin, dass er sich ab dem Fristablauf in Verzug befindet. Zahlt er nicht bis zum Fristablauf übergeben Sie die Angelegenheit einem Rechtsanwalt. Da der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt in Verzug befindet, hat er auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung und die eines evtl. darauf folgenden Rechtsstreites zu tragen.

Danke für die Antwort, Mary!

In den Nebenkostenabrechnungen (4 Stück innerhalb der Mietzeit) stand immer eine Abrechnung für diesen Wasseranschluß (markiert als „Kaltwasser WR“). Die Einheiten für den Wasserverbrauch sind sogar zu hoch, wenn ich den Prozentverbrauch zu Bad/Fußbodenheizung vergleichen würde. Es wurde nach Fläche abgerechnet, und da sind wir eher im Nachteil bei „offiziel“ 100m2 .In der Wirklichkeit etwa 85, selbst mit dem Riesenbalkon. Na ja, es ist ein anderes Problem, was auch eins der Gründe war, wieso wir ausgezogen sind. Fairness und dieser Vermieter sind eher zwei verschiedene Paar Schuhe, leider.

Der Vermieter ist lange im Geschäft ist und hat mehrere Häuser. Wenn er die Möglichkeit hätte, uns das nicht gezahlte Wasser in Rechnung zu stellen, hätte er dies auch gemacht. Aber wie gesagt, abgerechnet wurde dieses Wasser auf jeden Fall und es gibt Nachweise darüber.

Nebenkostenabrechnung finden wir also alle ok, und laut der steht uns über 200 Euro Gutschrift (im Vergleich zu früheren jährlichen Nachzahlungen von 400-500 Euro). Der Vermieter spricht nun aber von den Wasserzählern, welche fehlen sollten, obwohl er uns die Wohnung ohne diese vermietet hat.

Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass der Vermieter die Möglichkeit hatte, diese Installation von der Kaution abzuziehen, was er aber nicht gemacht hat. Die Kaution hat er komplett zurückgezahlt und uns keine Rechnung gestellt.

Für mich scheint die Situation so zu sein, dass er jetzt irgendeine Rechnung genommen hat, um die Gutschrift nicht zurückbezahlen zu müssen.

Im Übergabeprotokoll sind die Wasserstände natürlich vermerkt, allerdings hat die Abrechnungsfirma das trotzdem nach ihrer Formel abgerechnet, natürlich nachteilig für uns.

Muss ich den Einspruch gegen NK oder gegen diese Rechnung einlegen? Meiner Meinung nach, hat diese Installation nichts mit NK und besonders nichts mit uns zu tun, sondern ist eher eine Modernisierungsmaßnahme des Vermieters.

Danke für die Antwort, firstguardian!

Die Kaution wurde uns 1,5 Monate nach dem Auszug komplett zurückgezahlt. Der Vermieter will die Gutschrift für NK nicht zurückzahlen. Gibt es Fristen hierfür?

Hallo Lull2011,
schriftlich Einspruch erheben (per Einschreiben/Rückschein oder per Bote) mit Begründung und Zeugenbenennung, der den fehlenden Wasserzähler bestätigen kann. Weiter dem Vermieter eine Frist setzen, bis der er den dir zustehenden Betrag zu überweisen hat. Falls nicht überwiesen wird, mit Weiterleitung an einen Mietrechtsanwalt drohen.
Besser wäre es sogar, wenn ein Anwalt oder ein Mieterverein das Schreiben an den Vermieter schickt.
Beste Grüße
Kocki

Für diese Rückforderung gilt das gleiche Procedere, wie bereits geschildert!

Moin!

Gas-, Strom- und Wasserzähler sind Eigentum des VERMIETERS (resp. der Gas-, Strom- und Wasserwerke). Der Mieter hat darauf weder Einflußnahme noch Eigentumsrechte.
Folglich ist er weder für Kosten der Installation noch den Kosten für evtl. Wartung/ Ablesung zuständig. Evtl. Kosten dieser Art wären sogar nicht einmal umlagefähig!
Ich empfehle: gehen Sie zum Mieterverein und lassen Sie ihrem VM einen (bösen) Brief mit verbindlichem Zahlungstermin der ausstehenden Zahlung schreiben und drohen Sie sogleich Klage an, wenn er den Termin nicht einhält!

Gruß
MK

Hallo Lull2011,

die entstandenen Installationskosten sind keine Service- oder Instandhaltungskosten, sondern Baumaßnahmen am Gebäude, die der Vermieter zu tragen hat.

Im Mietvertrag steht aufgelistet, welche Kosten umgelegt werden dürfen - nämlich alle Verbrauchskosten aber keine Reparaturen oder Einbauten. Eben Dinge, die fest mit dem Gebäude verbunden bleiben.

Die Nebenkostenabrechnung ist falsch und der Rest ist unlauter.

Beste Grüße
hardy

Hallo,
nach meinem Gefühl und Wissen darf der Vermieter den Wasserzähler nicht mehr auf den alten Mieter umlegen, sondern nur auf den neuen Mieter. Ich kann aber keine rechtliche Sicherheit dafür geben. Ich empfehle sich an Anwalt.de evtl. sich zu wenden. Dort unter Mietrecht bzw. Wohnungsrecht kam man auch schreiben und es sind viele Sachen schon zu finden.

hallo,
sorry,kann ich nicht helfen

lisa

Das ist eine Frage zum Mietrecht, nicht zum Thema Wasserzähler. Das ist nicht so mein Fach.

Grundsätzlich: Nach Ende der Mietzeit wurde die Wohnung in dem Zustand übergeben, der bei Beginn der Mietzeit vorgefunden wurde. Erst nach Ende der Mietzeit hat der Vermieter Veränderungen vorgenommen. Die kann er m.E. natürlich nicht rückwirkend von den ehemaligen Mietern einfordern.

Ob Wasserzähler, Beleuchtung, Waschbecken, Brause ist dabei nicht entscheidend.

Gruß! Ulf

Bischen verwirrend die Geschichte,
aber wenn der Vermieter nach euerm Auszug nachinstalliert ist das nicht Euer Problem.

Hört sich lustig an, da muss ja jemand die Wasserzähler ausgebaut haben !

Der Vermieter muss zahlen, der kann den Mieter auf anderem Wege wegen der Wasserzähler belangen. Hier müsste er ja den Nachweiß führen, dass die Zähler vorhanden waren. Muss halt der Monteuer vor Gericht aussagen, das die Zähler weg waren und wie da dann in der Küche Wasser fließen konnte.