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Re: heizung nachtabschaltung energieverlust
Hallo!
Danke für die Frage.
Ich bin kein Anwalt kann aber trotzdem etwas dazu sagen.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 Grad; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 Grad und 18 Grad in den Nachtstunden (AG Fürstenwalde Urteil vom 23.06.2005, Az:12 C 481/04).
Der Vermieter ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass in der Mietwohnung in den Wintermonaten in der Zeit von 6.00 bis 24.00 Uhr auch bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius durch die Zentralheizung eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden kann und dass es bei geöffneten Heizkörperventilen nicht zu einem starken Rauschen und Knistern in den Heizkörpern und Heizungsrohren in der Wohnung des Mieters kommt (AG Hamburg, Urteil vom 08.03.1995, Az:41a C 1371/93).
Wäre ich in Eurer Situation würde ich den Vermieter mit Fristsetzung auffordern, diesen Zustand herzustellen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen müsst ihr überlegen, ob ihr umziehen wollt oder nicht. Falls ja sollte sich durch den unhaltbaren Zustand m.E. ein außerordentliches Kündigungsrecht für euch ergeben haben.
Falls ihr dort wohnen bleiben wollt müsste man überlegen, den Vermieter per Verfügung (Klageeinreichung) dazu zu zwingen. Ob sich das allerdings langfristig positiv auf das Mietverhältnis auswirkt ist fraglich. Vielleicht sollte man dann doch besser gleich ausziehen, denn der Mietpreis scheint euch ja ohnehin nicht so gut zu gefallen.
Wie gesagt, ein außerordentliches Kündigungsrecht scheint mir gegeben zu sein, denn der Vermieter hatte ausreichend Zeit, den Zustand zu ändern. Wichtig dabei ist, dass ihr unzweifelhaft schriftlich und nachweislich zum Ausdruck gebracht habt, dass ihr es so nicht haben wollt! Es reicht nicht, Miete zu kürzen und der Vermieter ist dann damit einverstanden. Das könnte der Vermieter nämlich so auslegen, als hättet ihr die Nebenkostenvorauszahlung einfach verringert, weil ihr durch die Heizungsabschaltung von geringeren Verbrauchskosten ausgeht. Das kann schnell zu Mißverständnissen führen.
Bitte unbedingt Anwalt aufsuchen, wenn die Gesundheit betroffen ist!!
Viel Erfolg