Brauch es bei Nichtlieferung eine 2. Mahnung?

Hallo,

am 20.6.11 schloss ich einen Kaufvertrag zum Kauf von Möbel die Lieferzeit betrug ca. 6 Wochen.

Am 9.08.11 setzte ich eine Frist zur Lieferung bis 24.8.11.

Ist mir am 24.8.11 der Rücktritt möglich?
Der Verkäufer erzählte mir, dass nach Ablauf dieser Frist eine weitere letzte Mahnfrist gesetzt werden müsse. Ist dies korrekt?
Wie sollte ich diese Mahnfrist formulieren?

Ist mir am 24.8.11 der Rücktritt möglich?
Der Verkäufer erzählte mir, dass nach Ablauf dieser Frist eine
weitere letzte Mahnfrist gesetzt werden müsse. Ist dies
korrekt?

Nein, ist nicht korrekt.Bei Rücktritt reicht IMMER EINE Fristsetzung!
Rücktritt ist also -aus sicht der Fristsetzung- möglich.

Hoffe doch, dass die erste Frist schriftlich gesetzt wurde.

Danke für die schnelle Antwort :smile:

Ja sie wurde schriftlich per Mail gesetzt und ist auch laut Verkäufer angekommen.

Er bezog sich darauf dass es etwas mit den CA.! 6 Wochen zu tun hätte und es bei Möbel so üblich sei.

Hat dies Auswirkungen?

Auch ich habe noch nie gehört, dass eine 2. Mahnfrist gesetzt werden müsste. Jedoch sage er, dass viele Rücktrittsverfahren gescheitert wären weil eben diese 2. Frist nicht gesetzt wurde.

Also grundsätzlich erzählen Verkäufer viel wenn der taglang ist.
Bei einem defekten Artikel hätte der Verkäufer sogar teilweiase recht (manchmal muss eine 2.Frist, manchmal auch nicht)

Wenn im Vertrag ca. 6 Wochen steht ist die Frist ein Knackpunkt.
Die gesetzte Frist könnte zu kurz sein.
Dann verlängert sich die Frist aber automatisch, nur der Zeitpunkt, an dem der Rücktritt erfolgen kann, verschiebt sich dementsprechend weiter nach hinten.

Dazu müssten sie mit einem Anwalt sprechen, der ihre konkrete Situation analysiert.

Wenn sie sich im Vorfeld informieren möchten, die Paragraphen dazu sind §346 i.v.m §§437,323,349 des BGB

Hallo!

Noch eine Frist zu setzen ist nicht unbedingt nötig allerdings hast du jetzt das Recht auf Ersatz bzw. der Verkäufer muss, sofern entstanden, die Mehrkosten tragen die durch die Lieferverzögerung entstanden sind.

Eine zweite Mahnung ist kein MUSS, es hat sich nur so eingespielt in der Geschäftswelt und ist eine Art Höflichkeit aber laut Gesetz reicht eine Mahnung mit einer genauen Fristsetzung.

Vielleicht hilft es ja etwas.