Hallo Cosima,
soweit von der Trennung nicht Kinder bzw. Umgangs- und Sorgerechtsbelange betroffen sind, kann jeder (Noch-)Ehepartner frei darüber entscheiden, wo er/sie leben möchte. Dies zum Grundsatz der Freizügigkeit nach unseren Gesetzesvorschriften.
Aber wahrscheinlich wäre es sinnvoll, wenn du deine zukünftigen Absichten etwas näher erläutern könntest. Solltest du aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung ausgezogen sein, weil du die endgültige Trennung beschlossen hast und sich auch die Ehescheidung anschließen wird, musst du den Auszug auch offiziell machen, damit das sgn. Trennungsjahr, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, für den Fall der gerichtl. Beantragung einer Scheidung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Wieso hattest du Zweifel an deiner Entscheidung, wer oder was sollte dir den Umzug in eine andere Stadt verbieten? Dass du bis zum Zeitpunkt der rechtsgültigen Scheidung noch immer rechtl. Pflichten zu erfüllen hast, wirst du hoffentlich selbst wissen.
Mein Tipp: Zuerst die Fronten klären, alle rechtl. Schritte einleiten, notfalls über einen Anwalt, damit der Partner Bescheid weiß, danach das Trennungsjahr abwarten und … Scheidung offiziell vom Familiengericht aussprechen lassen.
Leider gibt es aber meistens Komplikationen, vermute ich richtig???
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Gruß aus Hamburg
Steve-HH
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