Arbeitszeugnis lesen!

Hallo,
da ich 2 fragen habe wäre es sehr nett von euch wenn ihr mir die beantworten könntet.mein zeugniss beinhalte:

  1. die ihr übertragenen aufgaben erfüllt sie jederzeit zu unserer vollen zufriedenheit.
    2.bei vorgesetzen und mitarbeiter ist sie geschätzt und anerkannt.
    ist das die note 2 oder sind das doch keinen guten formulierungen?
    vielen dank für ihre bemühungen
    gruß bredthauer

Hallo Tina,

bin zwar kein absoluter Experte, hier aber meine Interpretation:

  1. die ihr übertragenen aufgaben erfüllt sie jederzeit zu
    unserer vollen zufriedenheit.

Meiner Meinung nach eine 2.
Note 1 wäre „jederzeit zur vollsten Zufriedenheit“
Note 3 wäre „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (ohne jederzeit)

2.bei vorgesetzen und mitarbeiter ist sie geschätzt und
anerkannt.

Meiner Meinung nach eine 2 unter der Voraussetzung, dass Du keinen Kunden- / Lieferantenkontakt hattest. Ansonsten müsste es heissen: bei Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie Kunden und Lieferanten (alternativ: Geschäftspartnern) geschätzt und anerkannt.

Wie gesagt: ohne Gewähr.

Grüsse

Sven

hallo sven,
vielen dank, für deine antwort.
habe ich genauso versanden,wußte jetzt nur nicht wie ich das mit der „jederzeit“ verstehen soll ist aber nicht o.k.,so war meine meinung auch dazu.
das mit dem „anerkant“ lese ich oder interprediere ich als GEDULDET,ist auch nicht so besonders gut!?
Aber vielen dank nochmals
gruß tina

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Hallo Tina,

das mit dem „anerkant“ lese ich oder interprediere ich als
GEDULDET,ist auch nicht so besonders gut!?

Würde ich jetzt nicht unbedingt sagen, aber wie bereits erwähnt, absoluter Spezialist bin ich auch nicht.

Grüsse

Sven

Lässt sich nicht sagen!
Hi!

Um ein Zeugnis lesen zu können, reichen nicht ein paar Zeilen - man muss es komplett sehen!!!

Aber ansonsten würde ich sagen:

  1. die ihr übertragenen aufgaben erfüllt sie jederzeit zu
    unserer vollen zufriedenheit.

Die Sache mit dem voll s ten war früher sicher immer Pflicht! Allerdings haben selbst die blöden Personaler (bin ja selbst einer) irgendwann erkannt, dass es dieses Wort in der deutschen Sprache nicht geben tut :wink:
Einige alte Personaler mögen noch auf diese Vergewaltigung der deutschen Sprache bestehen, die gut informierten allerdings nicht! Das jederzeit kannst Du durchaus mit „immer“ oder „stets“ tauschen…

2.bei vorgesetzen und mitarbeiter ist sie geschätzt und
anerkannt.

Das hätte man etwas besser formulieren können (hier fehlt nämlich so etwas wie „stets“ und „einwandfrei“)

ist das die note 2 oder sind das doch keinen guten
formulierungen?

So, wie ich es nur aus diesen beiden Zeilen lese, würde ich es irgendwo um die 2 einordnen - aber, wie gesagt: Dazu braucht man mehr!

LG
Guido

Hier ein Link zu einem AZ-Programm; aus dem kannst Du einiges ableiten.
Die beschriebenen Zitate würde ich als gute 3 interpretieren, zumal wenn das die einzigen Worte diesbezüglich sind. Man kann auch etwas aussagen durch Weglassen, z.B. indem man sich auf die absolut nötigen Floskeln beschränkt, ohne etwas auszuschmücken.
Was ist mit den Wünschen für die Zukunft usw.?

http://www.ziel-gmbh.de/html/arbeitszeugnis.html

Hey!

Gemäß geltender Rechtsprechung muss weiterhin vollsten geschrieben werden. Auch wenn des den Superlativ von voll nicht gibt, da nichts voller als voll sein kann. Trotzdem sahen die Richter es als notwendig an, da vollste Zufriedenheiten eben einen Superlativ darstellt, der umgangssprachlich besser verstanden wird.

Nur so kleiner Info am Rande.

Ciao!

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Urteil bitte!
Hi!

Da es sich nicht um ein BAG-Urteil handelt, und die gängige Praxis mittlerweile eine andere ist, so what?

Grüße
Guido

Hi
bin zwar kein Experte mehr, aber wir haben das mal in der schule gelernt.
*imhirnkram*

also zu 1.
da ist glaub das Problem das Wort „übertragenen“.Ich meine mich zu erinnern, das
das bedeutet, das du nur was gemacht hast, wenn man dir es gesagt hat, also keine
Eigeninitiative, oder man hat dich mehrmals auffordern müssen.
zu 2.
da tendiere ich auch eher zu deinem " geduldet", vieleicht nicht so arg,kommt
drauf an, was bei den Wünschen für die Zukunft steht, und ob sie deinen weggang
bedauern.

Ich übernehme keine Gewähr, weil ich nicht weiss, ob meine Lehrerin damals nicht
einfach nur verbittert war, und alles so schlimm hingestellt hat ( da gabs
nämlich gar kein gutes Zeugniss)

Liebe Grüsse

Julia

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NEIN!
Hi

also zu 1.
da ist glaub das Problem das Wort „übertragenen“.Ich meine
mich zu erinnern, das
das bedeutet, das du nur was gemacht hast, wenn man dir es
gesagt hat, also keine
Eigeninitiative, oder man hat dich mehrmals auffordern müssen.

Nö! Es beschreibt eigentlich nur, dass man einen „normalen“ Sachbearbeiterposten o.ä. inne hatte, in dem man wenig bis keine Entscheidungsgewalt oder gar Führungsqualität hatte!

zu 2.
da tendiere ich auch eher zu deinem " geduldet",

Note = 3

vieleicht
nicht so arg,kommt
drauf an, was bei den Wünschen für die Zukunft steht, und ob
sie deinen weggang
bedauern.

Eben: Man muss ein Zeugnis komplett leden, um es benoten zu können!

Nix für ungut

Grüße
Guido

Also,
nochmals danke für die zahlreichen tipps,war heute selbst auf dem AMT. dort gabt es einen netten mann der mir meine seele beruhigte und mir sagte es ist eine Note 2.es ist alles richtig was die so über mich geschrieben haben und ich kann euch teilweise in euren antworten recht geben.
nochmals vielen dank für eure bemühungen
gruß tina

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Huhu!

Also,
nochmals danke für die zahlreichen tipps,war heute selbst auf
dem AMT.

Welches Amt berät denn da?

Liebe Grüße
Guido

Hallo zusammen,

eine richtig gute Seite im Netz zu diesem Thema finde ich: http://www.arbeitszeugnis.de. Da kann man sich über alle Formalia informieren, inklusive der Frage, welche Formulierung welche Note bedeutet.

Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass nicht alle Zeugnisaussteller (und auch nicht alle -leser) diese Regeln im Detail kennen. Das wissen oft nur professionelle Personalis. Mein Ex-Chef zum Beispiel, der durchaus schon einige Zeugnisse ausgestellt hat und die Grundregeln auch kennt, war trotzdem noch überrascht darüber, wie sehr er an einigen Stellen meines Zeugnisses „ganz knapp daneben“ lag, und wie groß der Unterschied noch war zwischen dem, was er sagen wollte und dem, was er nach diesen Verschlüsselungsregeln tatsächlich gesagt hat.

Zusätzlich zur Lektüre würde ich daher - falls man sich nicht 100% getroffen fühlt mit dem Zeugnis - ein diplomatisches Gespräch mit dem Chef empfehlen, ob Aussage und Intention wirklich übereinstimmen.

Gruss, Kathinka

Hallo,
also eine „Beurteilungs-Datenbank“ für Arbeitgeber von Arbeitnehmern?
Ich meine, mal sowas gesehen zu haben, kann es aber leider nicht wiederfinden.
Herzlichen Dank für evtl. Antworten!
Gruß
Quirli

das kann doch nur das
Zeugnisamt sein…die sitzen bei uns im Zeughaus *gg

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Hallo,

ja, es gibt ein Standardwerk was auf ALLE Fragen ein EINDEUTIGE Anrtwort gibt. Es heisst: „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“ und ist von Weuster/Scheer. ISBN 3-415-02239-0 Buch anschauen. hier steht alles drin. Die Formulierungen sind rechtlich abgesichert. Als kurze Anmerkung: die Forlmulierung „… alle ihm übertragenen Aufgaben“ ist für einen Sachbearbeiter neutral, da er ja „nur“ übertragene Aufgaben NICHTSELBSTSTÄNDIG „zu erledigen hat“. Also weder gut noch schlecht !
ABER: Für einen Kreativjob oder einen leitenden Angestellten ein glattes „mangelhaft“, da hier die Führung oder Kreativität NEGATIV beurteilt wird. „…zu unserer vollen Zufreidenheit …“ ist bestenfalls ein drei (3), da hier nicht steht immer (also nur nach AUFFORDERUNG! ) und die Steigerungsform „vollsten“ nicht verwendet wird. Also: 1. Stellenanalyse 2. Zeugnisanalyse anhand des Buches !
Cheers,

Mario

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