Am 20.12.2009 hatte eine fiktive Person auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall (mit reinem Blechschaden).
Gibt es für diesen Fall eine Versicherung, die für den Schaden aufkommt oder muss die fiktive Person den Schaden komplett selbst tragen (da der PKW nur haftpflichtversichert ist.)
Die fiktive Person ist am Sonntag abend vom gegenwärtigen Wohnsitz zu der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pension gefahren um dort am Folgetag trotz schlechter Straßenverhältnisse pünktlich um 5.00 Uhr die Arbeit aufnehmen zu können. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.
An wen muss die fiktive Person sich ggf. in der Sache wenden.
Gilt es Fristen zu beachten?