Wegeunfall / Autounfall auf dem Weg zur Arbeit

Am 20.12.2009 hatte eine fiktive Person auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall (mit reinem Blechschaden).
Gibt es für diesen Fall eine Versicherung, die für den Schaden aufkommt oder muss die fiktive Person den Schaden komplett selbst tragen (da der PKW nur haftpflichtversichert ist.)

Die fiktive Person ist am Sonntag abend vom gegenwärtigen Wohnsitz zu der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pension gefahren um dort am Folgetag trotz schlechter Straßenverhältnisse pünktlich um 5.00 Uhr die Arbeit aufnehmen zu können. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen.

An wen muss die fiktive Person sich ggf. in der Sache wenden.
Gilt es Fristen zu beachten?

Hallo,

dafür kommt niemand auf.

Allenfalls könnte es eine steuermindernde außergewöhnliche Belastung sein.

VG
EK

Hallo,

die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur für Personenschäden auf dem Weg von der oder zur Arbeit. Hier liegt aber ein Sachschaden vor. Kosten daraus sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung, sondern komfortablerweise sogar als Werbungskosten absetzbar (BFH-Urteil vom 14.11.1986, VI R 79/83, BStBl. 1987 II S. 275 sowie BT-Drucksache 16/12099 zum Gesetz zur Fortführung der gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale).

Gruß
smalbop

2 Like

Hallo,
bei einer Dienstreise mit dem Privatfahrzeug, müste man mit dem Arbeitgeber drüber reden, ob er sich an den Kosten beteiligt (oder das sogar irgendwo festgeschrieben ist - da wäre die Frage im Arbeitsrecht vielleicht passender).
Sonst hat der Arbeitgeber ja schon vorausschauend gehandelt, wenn es die Fahrt zur normalen Arbeitsstätte war. Da wird er kaum noch was drauflegen.

Cu Rene

an den Gemeindeunfallversicherungsverband und an die Stadt, falls nicht gescheit gestreut war.
Gruß Tom

Ist der Schaden 2009 als Werbungskosten absetzbar oder 2010 oder kann man sich das aussuchen?
Die Kosten entstanden im Beispielfall 2010. Der Unfall war 2009.