Anlage Kind / Anlage Unterhalt: versteht's jemand?

Tach zusammen,

ich hoffe, mir kann jemand mit dem Ausfüllen der Anlage Kind bei der Lohnsteuer weiterhelfen:

Ich habe einen Sohn, für den ich monatlich 400 Euro Unterhalt bezahle, Kindergeld bekomme ich nicht für ihn (nur die Mutti) und den Kinderfreibetrag habe ich auch nicht auf der Lohnsteuerkarte. Der Bengel wohnt bei seiner Mutter, mit der ich nie verheiratet war (kein gemeinsamer Haushalt).

Sollte ich die Anlage Kind ausfüllen, lohnt sich das, oder muss ich die sogar ausfüllen obwohl ich auf die paar Cent auch verzichten könnte?

Was trage ich ein auf Seite 1 bei „Anspruch auf Kindergeld“ (bekommt ja die Mutti)?

Den vollen Kinderfreibetrag will ich auch nicht beantragen (Seite 2). Beantrage ich automatisch den halben Kinderfreibetrag durch Ausfüllen der Anlage? Ehrlich gesagt weiss ich nicht mal genau, was der Freibetrag ist.

Wo trage ich ein, wieviel Kindesunterhalt ich bezahle, Anlage Unterhalt wahrscheinlich? Kann ich überhaupt die Unterhaltszahlungen geltend machen, denn in der Hilfe von ELSTER steht drin, dass in Anlage Unterhalt nur Zahlungen geltend gemacht werden können für „Personen, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat […], z. B. Kinder“ (sic!). Muss man das verstehen? Gibt es Kinder in Deutschland, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag hat?
Muss ich jetzt meine ganzen Kontoauszüge kopieren, um die 400 Euro monatlich zu belegen?

Mein Wissen darüber ist tatsächlich äußerst marginal, den Rest kann ich zum Glück ausfüllen.

Wäre ja super, wenn mir jemand helfen könnte
Viele Grüße
Sven

Hi,
sorry, das ist mir auch zu hoch. Ich hoffe, du bekommst noch brauchbare Antworten.
Grüße
Schwuppsdi

Hallo,
Tut mir leid, mit kindesunterhalt habe ich es nicht so.

Habe aber die Erfahrung gemacht das das Finanzamt auf Anfrage Hilfestellung gibt.

Achtung Kinderfreibetrag wirkt sich eigentlich steuerlich nur auf den Soli aus.
Achtung was beim Unterhalt steuerlich abgesetzt wird muss natürlich vom Empfänger als Einnahme versteuert werden. Es sei denn der Steuerfreibetrag ist mei Mutti damit nicht ausgeschöpft,

Hoffe teilweise geholfen zu haben
Gruß jens

Kein Kommentar, nicht mein Fachgebiet.

Hallo Sven,

also folgendes:

  1. Anlage Kind sollte ausgefüllt werden. Auswirkung auf Soli und Kirchensteuer

Was trage ich ein auf Seite 1 bei „Anspruch auf Kindergeld“

Die Mutter
3.:

Den vollen Kinderfreibetrag will ich auch nicht beantragen

nur den Halben, Kreuz sezten
4.

Kann ich überhaupt die
Unterhaltszahlungen geltend machen,

Nein, da Kindergeld gezahlt wird. Würde das Kind im Haushalt leben, kannman die Kosten auch nicht geltend machen.
5.

in Deutschland, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder
den Freibetrag hat?

Ja, z.B. Kinder die Älter als 25 Jahre sind und noch studieren oder Arbeitslos sind

Gurß

meine Empfehlung: gehe zu einer Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Dann kannst du dich alles in Ruhe anschauen und dabei lernen.

Tachen,

am Besten den Steuerberater fragen, der kennt sich da aus oder beim zuständigen Fi.-Amt nachfragen.

Schönen Tach,

Finanzberater

Hallo Strada,

vielen Dank für Deine Antwort. Einige Anmerkungen habe ich aber noch:

Was trage ich ein auf Seite 1 bei „Anspruch auf Kindergeld“

Die Mutter

In das Feld muss ein Euro-Betrag eingegeben werden. Ich weiss, dass ich als Elternteil nur Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes habe (das wären 1.104 Euro). Ich bekomme das aber nicht sondern die Mutti bekommt den gesamten Betrag. hat aber wohl keine Auswirkungen, denke ich mal, weil das Geld ja eh für den Sohnemann sein soll, nicht für mich, und der wohnt ja bei der Mama. Hab also jetzt 1.104 eingetragen, um überhaupt etwas einzutragen und deutlich zu machen, dass er Anspruch auf Kindergeld hat.

3.:

Den vollen Kinderfreibetrag will ich auch nicht beantragen

nur den Halben, Kreuz sezten

  1. Leider kann man kein Kreuz bei halbem Freibetrag machen, man hat nur die Möglichkeit, den vollen zu beantragen oder an jemanden (Großeltern etc.) abzutreten. Deshalb hatte ich mir gedacht, ich bekomme den halben Freibetrag automatisch, wenn ich die Anlage Kind ausfülle.

Ganz generell kann ich sagen, dass mir eine Lohnsteuererklärung recht komisch vorkommt, und ich meine komisch im eigentlichen Sinne :smile:
Nur ein kleines Beispiel noch: Kindschaftsverhältnis zum Kind von anderen Personen: da trage ich dann die Mutter ein, noch logisch. Schön aber dann die Zeile daneben „Vom“ … „Bis“ :smile:

Also, wenn jemandem noch etwas einfällt, bitte melden.
Danke nochmal an alle, die geantwortet haben.
Sven

Hallo,

Unterhaltsleistungen können sie nicht geltend machen.

Sie können m.E. den halben Kinderfreibetrag geltend machen. Wie sich dieser auswirkt kann ich leider nicht sagen, da dies mit dem zu versteuernden Einkommen zusammenhängt.

Hallo,

Als erstes möchte ich Sie eines besseren Belehren.
Man bezeichnet sein Kind nicht als Bengel!!!

Anscheinend schneit es ihnen das Geld vom Himmel,da sie gar nichts absetzen wollen und dem Staat alles schenken aber für ihr Kind NULL übrighaben.

Ein Kind kostet 18-25 Jahre Monat für Monat Geld.
macht z.B. 400x12x18=86400.-€ aus.

Ich kann ihnen auch nur zum Teil weiterhelfen,da unsere Steuer vom Steuerberater gemacht wird.

Sie können unter RNr.504 den Unterhaltsbetrag eintragen und 1 Kopie eines Kontoauszuges beilegen.

Der Kinderfreibetrag steht ihnen zur Hälfte zu,ist zur Zeit ca.1932.-€ im Jahr
dazu steht ihnen noch der halbe Freibetrag für Betreuungs-Erziehungs-Ausbildungsbedarfs von ca.1080.-€ zu.

Ich kann Sie auch nicht verstehen warum das Kind nicht zur Hälfte auf ihrer Lohnsteuerkarte steht???
Dann haben sie nicht so viele Abzüge vom Lohn!!

Ich gebe ihnen den Tip gehen Sie zum Arbeitsamt (Abteilung Kindergeld) und lassen Sie sich dort genau aufklären, welche Pflichten und Rechte man für ein Kind hat.

Es kann sein das Sie für vieles erst einen Antrag stellen müssen.

Auch wenn Sie keine Liebe und keinen Draht für ihren Sohn empfinden,bedenken Sie was man sich selbst und dem Kind (z.B. kleine Versicherung) gönnen kann wenn man nicht alles dem Staat schenkt.
Ein Kind ist nicht die Schuldige Person,dafür sind 2 andere verantwortlich.

Gruß
monika61

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Als erstes möchte ich Sie eines besseren Belehren.
Man bezeichnet sein Kind nicht als Bengel!!!

Anscheinend schneit es ihnen das Geld vom Himmel,da sie gar
nichts absetzen wollen und dem Staat alles schenken aber für
ihr Kind NULL übrighaben.

Auch wenn Sie keine Liebe und keinen Draht für ihren Sohn
empfinden,bedenken Sie was man sich selbst und dem Kind (z.B.
kleine Versicherung) gönnen kann wenn man nicht alles dem
Staat schenkt.
Ein Kind ist nicht die Schuldige Person,dafür sind 2 andere
verantwortlich.

Gruß
monika61

Hallo Monika,

vielen Dank für die Tipps, werde ich machen. Damit meine ich jedoch nur die steuerrechtlichen Tipps. Für den Rest möchte ich Sie jetzt kurz eines Besseren belehren.

Eigentlich empfinde ich mich nicht in der Pflicht, mich fremden Menschen gegenüber zu erklären, und ich habe ein paar Tage lang gedacht ich ließe mich nicht provozieren. Aber da Sie mich öffentlich an den Pranger stellen, hier nun ein kleiner Abriss meinerseits:

Mir ist es unverständlich, wie sie aufgrund meiner zumeist sachlichen Beschreibung meines Steuerproblems darauf kommen, mir unverschämterweise zu unterstellen, ich hätte keinen Draht zu meinem Jungen und NULL für ihn übrig. Sie kennen mich nicht, und ich sie auch nicht - abgesehen von der offenbaren Tatsache, dass Sie eine der Personen sind, für die man ein Smiley z.B. hinter das Wort „Bengel“ setzen muss, damit auch Sie einen geschriebenen (liebevollen) Scherz verstehen. Nebenbei: Mein Sohn ist glücklicherweise sogar wirklich ein Bengel. Frech, vorlaut und angstfrei wie ein 14jähriger Junge sein muss (denken sie sich den Smiley bitte). Man muss schon - zumindest mental - weit über 80 Jahre alt sein, um aus dem Wort Bengel herauszulesen, dass ich keine Liebe für meinen Sohn empfinde.

Davon, dass ich ihm für irgendwas die Schuld gebe kann keine Rede sein, außer vielleicht, dass ich wegen ihm die Anlage Kind zusätzlich ausfüllen muss (Smiley bitte denken!).

Tut mir leid, dass ich hier so offtopic antworte. Aber Sie haben angefangen.

Ich hoffe, ich habe Sie jetzt nicht allzusehr enttäuscht in Ihrer Menschenkenntnis. Aber vielleicht glauben Sie mir auch nicht, weil ich mich schlichtweg weigere, hier unsere Urlaubsfotos aus den letzten Jahren zu posten.

Wäre mir dann auch egal
Grüße
Sven

Noch ein Hinweis an den admin: wenn Sie meinen Beitrag löschen möchten, so bitte auch den von Monika61, damit ich nicht weiterhin unwidersprochen als lieb- und drahtloser Rabenvater hingestellt werde. Offtopic sind ja wohl zu großen teilen beide Beiträge