Wer zahlt den Makler ?

Liebe/-r Experte/-in,

da ich aus beruflichen Gründen von Sachsen nach HH ziehe, muß ich meine EFH ( Bauj. 2005 ) verkaufen.

Wer zahlt eigentlich den Makler und kann ich mehrere Makler beauftragen ?
Kann ich auch wenn ich einen Makler beauftragt habe das Haus noch frei, also ohne Makler, verkaufen ?

Was gibt es sonst noch zu beachten ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wer den Makler zahlt ist üblicherweise von der „Ortsüblichkeit“ abhängig. D.h. es ist zumind. in den Bundesländern unterschiedlich.

Grundsätzlich ist aber alles Vereinbarungssache.

Ja, mehrere Makler sind möglich, aber nicht unbedingt sinnvoll. Es sei denn, du unterschreibst einen s.g. Makleralleinauftrag, dann darf nur dieser eine. Mehr dazu findest du u.a. hier: http://immo-wiki.com/index.php/documentation1/makler…

Ja, der freie (Eigen-)Verkauf ist grundsätzlich immer möglich. Es kann aber sein, dass der Makler s.g. Aufwendungsersatz in seinen AGB/Vertrag vereinbart. Dann müsstest du ggf. für die (vereinbarten) ihm entstandenen Kosten aufkommen (z.B. Anzeigen/Werbung).

Hallo,
der Makler wird in der Regel vom Käufer bezahlt ist aber vereinbarungssache - in manchen Fällen kann es durchaus Sinn machen, das der Verkäufer die Courtage übernimmt.
Theoretisch ist es möglich mehrere Makler zu beauftragen - normal arbeitet ein ordentlicher Makler im Alleinauftrag, da er ja - wenn er denn ordentliche Arbeit macht, auch relativ schnell hohe Kosten erzeugt für Anzeigen (mein jetzt nicht nur die Onlien Geschichte) usw.
Wenn es nur um die Kaufpreiseinschätzung geht, kann man sich das ganze auch von inem erfahrenen Makler bewerten lassen - ich fahr da immer das Prnzip - wie man selbst nicht behandelt werden will …
Zu beachten gibt es vielerei - angefangen bei der richtigen bewertung, über Vertrag, über Übergabe - eben das sieht ja auch ein guter Makler als Service an - für beide Seiten eine gute Lösung zu finde also für Verkäufer und Käufer.
MFG
Planlosaktiv
www.vs-ing.de