Autoversicherung
Von: , 26.07.2009 13:32 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
in Sachen KFZ Schaden bräuchte ich mal Ihre Hilfe. Ich schildere kurz den Vorfall:
Meine Freundin Nicole hat in der Stadt einen Parkplatz gemietet. Beim rückwärts ausparken hatte sie den Eindruck gegen ein Auto gestoßen zu sein. Nicole stieg aus um sich den "Unfall" anzusehen. An keinem der Autos war ein Schaden zu erkennen. Aus diesem Grund hat sie die Sache dann gut sein lassen und ist gefahren. - Was sich im Nachhinein ja ganz klar als Fehler rausstellte. - Einen Tag später bekam meine Freundin einen Anruf der Polizei, sie sei bei dem "Unfall" beobachtet worden. Der Zeuge nahm mit dem geschädigten Autonutzer Kontakt auf, dieser hat dann gegen Nicole Anzeige erstattet.
Die Polizei besah sich dann beide Autos und kam zu dem Schluss das so wie der geschädigte den Sachverhalt angab und der Schaden aussieht "irgendwas nicht stimmen könnte". Der Fall ging natürlich auch zum Staatsanwalt und Nicole musste letztendlich 300 EUR an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Damit ist der Fall dann in Sachen Staatsanwaltschaft erledigt.
Jetzt schrieb uns der Geschädigte wieder an wie es mit der Versicherungserstattung aussieht. Kommenden Freitag wurde durch unsere Versicherung eine Gegenüberstellung veranlasst bei der beide Autos von einem Sachverständigen begutachtet werden sollen.
Meine Frage (Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt passend darstellen) ist: Zählt das Verhalten von meiner Freundin hier als Fahrerflucht und wird die Versicherung hier denn überhaupt zahlen? Es war ja keine vorsätzliche Fahrerflucht da ja nichts zu erkennen war.
Man macht sich jetzt eben Gedanken ob hier große Kosten auf uns zukommen oder ob die Versicherung den Schaden übernimmt.
Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Müller
