Autoversicherung

Von: , 26.07.2009 13:32 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

in Sachen KFZ Schaden bräuchte ich mal Ihre Hilfe. Ich schildere kurz den Vorfall:

Meine Freundin Nicole hat in der Stadt einen Parkplatz gemietet. Beim rückwärts ausparken hatte sie den Eindruck gegen ein Auto gestoßen zu sein. Nicole stieg aus um sich den "Unfall" anzusehen. An keinem der Autos war ein Schaden zu erkennen. Aus diesem Grund hat sie die Sache dann gut sein lassen und ist gefahren. - Was sich im Nachhinein ja ganz klar als Fehler rausstellte. - Einen Tag später bekam meine Freundin einen Anruf der Polizei, sie sei bei dem "Unfall" beobachtet worden. Der Zeuge nahm mit dem geschädigten Autonutzer Kontakt auf, dieser hat dann gegen Nicole Anzeige erstattet.
Die Polizei besah sich dann beide Autos und kam zu dem Schluss das so wie der geschädigte den Sachverhalt angab und der Schaden aussieht "irgendwas nicht stimmen könnte". Der Fall ging natürlich auch zum Staatsanwalt und Nicole musste letztendlich 300 EUR an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Damit ist der Fall dann in Sachen Staatsanwaltschaft erledigt.
Jetzt schrieb uns der Geschädigte wieder an wie es mit der Versicherungserstattung aussieht. Kommenden Freitag wurde durch unsere Versicherung eine Gegenüberstellung veranlasst bei der beide Autos von einem Sachverständigen begutachtet werden sollen.
Meine Frage (Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt passend darstellen) ist: Zählt das Verhalten von meiner Freundin hier als Fahrerflucht und wird die Versicherung hier denn überhaupt zahlen? Es war ja keine vorsätzliche Fahrerflucht da ja nichts zu erkennen war.
Man macht sich jetzt eben Gedanken ob hier große Kosten auf uns zukommen oder ob die Versicherung den Schaden übernimmt.

Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Müller



3 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: Autoversicherung

        So ein langer Sachverhalt und so eine kurze Antwort ;-) :

        Die Versicherung muss zahlen, denn es ist eine Haftpflichtversicherung. D. h. sie ist ja dafür da, dass Schäden dritter bezahlt werden. Einzige Ausnahme ist, dass man es vorsätzlich getan hat, was ja nicht der Fall war.

        Inwiefern hier wegen der angeblichen Fahrerflucht ein Regress folgen kann, möchte ich nicht beurteilen aber ich glaube kaum, dass es mit der Versicherung Probleme geben wird.

        toi toi und Gruß aus Berlin.

        Alex Haid [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Autoversicherung

          Hallo,
          danke schön für die schnelle Antwort auf meine Nachricht.
          Meine große Angst war, das die Versicherung den Fall auf Fahrerflucht hinaus laufen lassen will. Denn welche Versicherung bezahlt schon gerne?
          Vorsätzlich war der Vorfall ja wirklich nicht, aber das lässt sich doch nicht beweisen. oder?

          mit freundlichen Grüßen
          Steffen Müller [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
            Re^3: Autoversicherung

            Hallo nochmal Steffen,

            Vorsatz muss immer die Versicherung beweisen. Und bei einem Schaden, bei dem der vermeindliche Schädiger sogar noch mal ausgestiegen ist, um nachzusehen und oberflächlich aber nichts erkennbar war, ist es so gut wie unmöglich auf Vorsatz zu verweisen.

            Daher sehe ich keine Schwierigkeiten.

            Gruß nochmal.

            Alex Haid [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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