Antwort
von
nach einer Stunde
1
hilfreich
Re^3: Betriebskostennachzahlung bei Hartz IV-Bezug
Danke für Ihre schnelle Hilfe! Da kann man wohl dann nichts
machen, wir haben uns das schon gedacht.
Ergänzung:
Es wäre allerdings lohnenswert, sich die Abrechnung genauer zu betrachten. 9 von 10 Abrechnungen sind falsch.
Nur ein Beispiel:
So kann man die Vorlage des Hausmeistervertrages verlangen (wenn es einen HM gibt). Sind dem Hausmeister Aufgaben der Instandhaltung, Instandsetzung/Reparaturen und der Verwaltung übertragen, sind die Hausmeisterkosten angemessen zu kürzen. Verwaltungsaufgaben sind zum Beispiel: Wohnungsabnahme, Schäden und besondere Vorkommnisse dem Vermieter melden, Handwerker einweisen u. deren Arbeit kontrollieren, Anliegen und Beschwerden von Vermietern entgegennehmen und weiterleiten, regelmäßige Kontrollgänge ....
Es gibt viele Fehler in Betriebskostenabrechnungen, eine gründliche, sachkundige Kontrolle lohnt sich, ggf. sollte man sich ein Buch zur Betriebskostenabrechung kaufen (keinesfalls eine ältere Auflage, da auch im Jahre 2010 zahlreiche Urteile um Betriebskostenrecht gefällt wurden).