Unterhalt bei Trennung

Ich männlich 47 J. verdiene im Monat ca. 2300€, meine Frau 44 J. verdient mit Minijob 400€, wir haben 4 Söhne von 21J. - 26J. alle mit Berufsausbildung und eigener Wohnung. Jetzt hat meine Frau einen neuen Sexpartner und will jetzt ihr neues freies Leben führen. Was muß ich jetzt während der Trennung an Unterhalt zahlen, bzw. was müsste ich nach einer Scheidung zahlen. Wir wohnen bis jetzt in einer gemeinsamen Mietwohnung. Ich möchte die Trennung nicht, es geht nur von Ihr aus.

Für die Kinder nichts mehr.
Für die Ehefrau vermutlich Trennungsunterhalt.
Die Berechnung ist nicht sooo einfach. Geh zum Anwalt, da du für die Scheidung sowieso einen Anwalt brauchst (wenn schon ein Anwalt für beide, dann DEIN Anwalt) der rechnet auf jeden Fall nicht zu deinen Ungunsten.

Wer sich trennen möchte ist unerheblich - die Schuldfrage gibt es nicht mehr.

Bröselchen

Hallo,

zunächst einmal vorweg: die meisten Kenntnisse besitze ich zum Kindesunterhalt. Ehegatten-/Trennungsunterhalt bin ich nicht firm.

Trennungsunterhalt wird in jedem Fall zu zahlen sein. Gezahlt wird immer vom „bereingiten Nettoeinkommen“. Bereinigt bedeutet, dass entweder 5 % Arbeitspauschale (Fahrtkosten etc.) oder bei tatsächlich höheren Kosten diese abgezogen werden. Darüberhinaus noch etwaige Kosten für eine zusätzliche Rentenversicherung sowie Kreditbelastungen, die bereits zu Ehezeiten bestanden. Wie hoch Dein Selbstbehalt beim Trennungsunterhalt ist, kann ich leider nicht aktuell sagen, es müsste aber leicht zu googlen sein. Ehegattenunterhalt käme m. E. nicht mehr in Frage. Das hängt aber von der Anzahl der Ehejahre ab und von der Höhe des Einkommens. Deine (Noch)Frau muss sich nach dem Trennungsunterhalt wieder selbst unterhalten, da keine Kinder mehr zu betreuen sind.
Eine „Schuldfrage“ gibt es heute nicht mehr. Bei besonderer „Verfehlung“ kann man jedoch Unterhalt verwirken. Hierzu gehört z. B. Misshandlung des Ehepartners. Wie es mit einem wechselnden Sex-Partner während der Ehe aussieht, weiß ich leider nicht. Auch hier ist es vielleicht hilfreich mal „Ehescheidung+Forum“ zu googeln und sich dort umzuschauen.

Ich wünsche alles Gute, vor allem mehr Glück in einem neuen Lebensabschnitt, denn denke immer daran: ein Ende ist auch immer ein Neuanfang.

LG

Auf dem Gebiet Geld bin ich kein Experte ich kann nur vermuten das es sich um 800€ handelt. Ich empfehle die Ehe weiter zu führen, sie kann sich ja eine zweitwohnung nehmen oder zu Ihrem Freund ziehen. Eine Scheidung bedeutet, das Du Deine Rentenansprüche teilen musst und das ist ein ärgerlicher Batzen der weggeht. Ich sehe das so, ihr habt auf jeden Fall gute Arbeit geleistet. Vier Söhne mit eigener Wohnung, WOW! Könnt Ihr stolz drauf sein. Ich habe ein Sohn 24 der immer noch bei mir lebt ohne Ausbildung. Das macht sich nicht von alleine, das hat Kraft gekostet und erfordert verzicht auf viele Dinge. Das Deine Frau nun nochmal aufblüht und sich ein bischen entschädigt für all die Jahre und sich mal was gönnt finde ich nicht schlimm. Du kannst nur ein guter Familienvater sein, sonst wäre Sie nicht bei Dir geblieben über viele Jahre.Verzeih ihr das auch wenn es hart scheint, es ist bestimmt nicht persönlich gegen Dich, gönn Dir auch was schönes.Sie soll nichts übers Knie brechen. Der Alltag ist schneller eingekehrt als man denkt.
Setzt Euch zusammen und rechnet aus was Du ihr an Unterhalt freiwillig geben kannst und vermeide Streitereien. Auch wenn die Kinder schon älter sind, kann es einen heftigen Knacks geben. Kinder sind nicht automatisch immun gegen die Trennung Ihrer Eltern nur weil Sie über 18 sind.Ich kenne eine Familie mit so einem Fall, da ist die ganze Familie letztlich zerbrochen an der Scheidung und keiner glücklicher geworden.
Viele Grüsse von Susanne Melde Dich wieder

Ich bin kein Scheidungsanwalt sondern gebe seelische Hilfe bei Trennung. In der Düsseldorfer Tabelle gibt es eine Berechnungshilfe. Suche einen Fachanwalt auf. Das Deine EX nur eine Sexbeziehung hat stelle ich in Frage. Außerdem stellst Du Dich mit Deiner Äußerung selbst auf diesen Podest. („neuen“ Sexpartner)
Gruss
Einstein

sorry, weiß ich nicht

sorry, das muss ein missverständnis sein.
kenn ich mich überhaupt nicht aus.

alles gute

Hallo Thomas,

das tut mir leid. Jedoch zeigen zahlreiche Studien, dass die meisten Trennungen stattfinden, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Im Prinzip kannst Du nur durch Taktiken Deine Scheidung verzögern. Die Frage ist jedoch, ob Du damit den Zustand erhalten oder wiederherstellen kannst, den Du Dir wünscht. Meine Empfehlung ist, lass los, nutze Deine Chancen. Leider wirst Du die jetzt noch nicht sehen.

In Bezug auf den Unterhalt kann ich Dir keine Auskunft geben, da ich nur für psychologische Fragenstellungen im Bereich Scheidung/Trennung zur Verfügung stehen. Hier solltest Du Dir eine verbindliche Auskunft von einem Rechtsanwalt einholen. Es geht hier um die Existenz und da kannst Du nicht auf laienhafte Informationen setzen. Vielleicht hilft Dir der Verein
http://www.isuv.de/tiki-index.php weiter.

Wünsche Dir viel Mut und sende viele Grüße

Chicobello

Die Grenze der Leistungsfähigkeit bildet der dem Unterhaltsverpflichteten zustehende Selbstbehalt. Dieser liegt beim Trennungsunterhalt, gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten, bei monatlich 1.000 €. Der Unterhaltspflichtige hat an den Berechtigten 3/7 seines Nettoeinkommens bzw. 3/7 des Differenzeinkommens (wenn beide über Erwerbseinkommen verfügen) als Trennungsunterhalt auszukehren. Zuvor sind für berufsbedingte Aufwendungen 5% als Pauschbetrag in Abzug zu bringen

Weitere Infos hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/U…

Unterhaltsrechner hier:
http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html

Hallo,

die Frau kann im Normalfall während der Trennungszeit den vollen Unterhalt verlangen. Wenn die Scheidung rechtskräftig ist, muss sie voll arbeiten, da sie ja keine Kinder betreut.

Zu prüfen wäre, ob durch den mutwilligen Ausbruch der Frau aus der Ehe nicht § 1579 BGB anwendbar wäre. Anwälte arbeiten nicht gerne mit diesem Paragrafen, da er viel Schreiberei, aber keine höhere Vergütung für den Anwalt nach sich zieht.

Achtung: wenn man einmal Unterhalt bezahlt hat, hat man Probleme die Unterhaltsverwirkung nach § 1579 BGB durchgesetzt zu bekommen.

Gruß

Hallo, Dann lasse sie doch ausziehen!!!
Nicht Reagieren, sie will das alles. Soll sie doch den ersten Schritt tun. Kommt bei der Scheidung auch gut rüber beim Richter. Wie lange ihr verheiratet seit weiss ich leider nicht. Es ist so das es keine Schuldfrage mehr gibt. Allerdings wägen Richter das Scheidungsurteil immer ein wenig ab und schauen wer den ersten Schritt zur Trennung tut.
Oder erkundige dich bei einem Anwalt zwecks Beratungsschein, der ist kostenlos beim Amtsgericht zu erwerben. Viel Glück!

Hallo,

zunächst einmal ist es egal, von wem die Trennung aus geht. Der finanzkräftigere Partner muss den bedürftigen unterstützten. Dazu gibt es das sog. Trennungsgeld, was in dem Trennungsjahr gezahlt werden muss. Über die Höhe entscheidet das Einkommen beider. Bei mir war es so, dass die Anwälte reweils ihre Rechnungen aufgestellt haben und wir uns dann irgendwo in der Mitte getroffen haben.
Wichtig ist für dich: Es muss dir ein Selbstbehalt von 900 Euro bleiben.
Nach der Scheidung wird of der nacheheliche Unterhalt beantragt. Seit 2008 gilt: jeder Partner muss so schnell wie möglich versuchen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Das heißt, deine Frau wird nur eine begrenzte Zeit nachehelichen Unterhalt von dir erhalten. Die Höhe und die Laufzeit werden vom Gericht festgelegt. Dabei spielt die Dauer der Ehe eine Rolle.
Ich kann dir nur raten: nimm dir einen Anwalt, zu dem du Vertrauen hast. Das zahlt sich meistens aus, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute.
Gruß, Ralle

Hallo Herr Glatter,
leider bin ich Diplom Psychologin und kann Ihnen keine juristische Auskunft geben…
Petra

Hallo Thomas,

um deine Fragen beandworten zu können benötige ich noch folgende Infos:

du schreibst das du 4 Söhne hast
wie alt sind sie und was verdienen sie?

Gruß
Thomas