Antwort
von
nach 3 Stunden
0
hilfreich
Re: Vorfälligkeitsentschädigung
Hallo Lilinko,
grundsätzlich berechnet der Geldgeber den Schaden, den er durch die vorzeitige Rückgabe des Darlehens hat. Das Darlehen wurde refinanziert, der Geldgeber ist also seinerseits eine Verpflichtung eingegangen. Durch die vorzeitige Darlehensrückführung kann er nun das Kapital zu weniger guten Konditionen neu verleihen oder am Kapitalmarkt anlegen. Die Differenz ist der Schaden - natürlich bereinigt um ersparte Kosten-, Risiko- und Verwaltungsbestandteile. Das Ganze wird dann auf den Tag der Schadensberechnung abgezinst (=Barwertbetrachtung).
Im Netz findest Du reichlich Hilfsprogramme, die eine sehr grobe Schätzung(!) des zu erwartenden Schadens berechnen. Für eine exakte und standhaltende Berechnung benötigst Du Spezialprogramme und auch das Wissen um Sondertilgungen, Auszahlungsterminen, BGB u.s.w.
Grüße
Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger