Zoll beschlagnahmt Karte für Nintendo bei Abholung

Guten Tag,

nach einer Bestellung wollte wurde eine Acekard beim Zoll nach öffnung des Parket eingezogen

Irgenwann kommt Post über so eine Beschlagnahme, nehmen wir mal an wie hier im Beispiel:

Beschlagnahme von Waren gemäß §§ 146 ff. Markengesetz und § 111 b Urheberrechtsgesetz

Warenbeschreibung: Slot 1 Karten
Rechteinhaber: Nintendo of America Inc. 4820 - 150th Avenue N.E. Redmond, WA-98052 WA-98052 USA

Rechtsvertreter Herr Wolfgang Preuss, SNB React Custums Contact, Buschfeld4, 52393 Huertgenwald

Es sind offensichtlich folgende Rechte verletzt:
Marke und/oder geschäftliche Beziehungen
Urheberrecht und verwante Rechte
Geschmacksmuster
Bemerkung: Slot 1 Karten für Nintendo DS lt. nationalem Antrag

Beschlagnahme wegen o.g. Schutzrecht.

Beispiel Ende:

alles gut und schön, aber wie kann man das überprüfen, ob das was dort gemacht wird OK ist.

Die Karten können mit der Homebrew Software betrieben werden können und die ist legal.

Ist es Rechtens was gemacht wird, ist der Besitz solcher Karten strafbar?

Bitte wer kann mir helfen, es gibt viele Fragen, muß in solchem Fall Einspruch eingereicht werden oder ist die Ware weg? usw.

Besten Dank für Informationen,

Allen einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2010

Gruß der Dirk

Hallo Dirk,

leider kann ich mit Ihrer Anfrage nicht viel anfangen, weil mir dazu eben wichtige Informationen fehlen.

Ich habe sie zumindest so verstanden, dass Sie vielleicht ein urheberrechtlich geschütztes Produkt, über einen illegelen Vertriebsweg erworben haben.

Grundsätzlich kann ein Inhaber von Rechten an einem Produkt auch die Vertriebwege bestimmen, d. h. verschiedene Vertriebswege von vornherein ausschließen, insbesondere auch zum Schutz seiner geistigen Arbeit (Urheberrechte) und der Preise, für die er es vermarkten will.

Daraus folgt automatisch, dass alle anderen Vertriebswege sofort als illegal erkannt werden.

Mein Vorschlag wäre folgender:
Wenn Sie echt unabsichtlich und zum erstem Mal in eine solche Falle getappt sein sollten, dann gehen Sie doch zu Ihrem nächstgelegenen Zollamt und fragen Sie nach, was der Bescheid soll und was Sie oder jemand anderes vielleicht falsch gemacht hat.

Keiner wird Ihnen dort den Kopf abreißen. Auf jeden Fall wird man Ihnen die Gründe für den Bescheid und ggf. auch Ihre Rechtsmittel erklären, wenn es etwas nutzen sollte, sie einzusetzen.

Auf jeden Fall haben Sie dann auch eine Rechtsgrundlage in der Hand, um sich das Geld von Ihrem Verkäufer wieder rückerstatten zu lassen, den eigentlich ist in diesem Fall ja gar kein Kaufvertrag entstanden.

Gruß und guten Rutsch
Werner

Hallo Werner,

vielen Dank für die info, ja es wurde auf einem Internetshop mit endung .de diese Jarte bestellt und mir zugeschickt, diese wurde vom Zoll zum Verzollen einbehalten, als ich diese machen wollte und der Zoll das Paket öffnete, sagten mir die Beamten das sie die Karten einbehalten mit dem Hinweiß das ein Uhrheberrecht verletzt wird und ein Anwalt von Nintendo informiert wird, am nächsten Tag kan der Brief der o.g. Informationen enthalten hat.
Soweit ich weiß soll es so sein das wenn der Anwalt sich nicht binnen 10 Tagen meldet der Artikel zu mir kommt, sollte er sich melden muß er beweisen (aber wie) das die Artikel Rechtlich geschützt sind.
Viele im Intenet schreiben das man eine sogenannte Abmahnung bekommt, aber der Artikel war ja noch nicht in meinem Besitz. Danke das Sie mr Informationen zukommen lassen, denn ich bin auf dem Gebiet nicht bewandert.
Ihnen einen guten Rutsch und gesundheit für das Jahr 2010

Gruß Dirk
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Hallo Dirk,

das sieht aus, als ob die Ware beschlagnahmt wurde wegen Plagiat (Nachbau).

Gehe mal davon aus, dass Du sowohl das Geld als auch die Ware abschreiben kannst.

evtl. wirst Du noch Post von der Staatsanwaltschaft bzw. dem beauftragten Anwalt erhalten, die nähere Informationen von Dir möchte. Sofern Du evtl.mehrere der Karten bestellt hast könnte auch noch auch noch ein Strafverfahren folgen, da von einem möglichen Handel ausgegangen wird.

Hoffe mal, dass Du gut aus der Sache raus kommst.

Gruß Peter Weyer

Hallo Peter,

mal den Teufel nicht an die Wand, ich denke das Du Recht hast, und das Geld und die Ware weg ist, hoffe nun das es dabei bleibt.

Gruß Dirk

Hallo Dirk,

erst einmal grundsätzlich: Die Firma Nintendo hat seine Flashcards offensichtlich in Deutschland mittels eines Antrags auf Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Der Schutz umfasst vermutlich einerseits nicht lizensierte Flashcards wie die Acekard und die genutzte Software. Dies ist möglich, da Nintendo an dieser Sorte von Drittanbietern nichts verdient und Programme betrieben werden können, die Nintendo nicht auf seinen Geräten haben möchte. Dass die Homebrew Software grds. nicht illegal ist ändert nichts daran, denn sie ist auch nicht legal… Diese Szene bewegt sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone, auch z.B. was die Umgehung von Sicherheitsmechanismen betrifft.

Zu deiner Frage, was der Zoll damit zu tun hat und welche Rechte er hat: Für die Überwachung von Einfuhren aus Ländern die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören ist der Zoll zuständig. Der sorgt dafür, dass die als schutzwürdig erkannten Rechte eines Rechteinhabers auch in diesen Warenverkehren durchgesetzt werden. Die Beschlagnahme gehört in diesem Fall zur nationalen Umsetzung des Schutzes des geistigen Eigentums von Nintendo und ist daher nicht nur möglich sondern zwingend vorgesehen.

Wenn du dazu weiteres lesen möchtest, schau doch mal hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_un… bzw. den Pfad: www.zoll.de > Zoll und Steuern > Verbote und Beschränkungen > Gewerblicher Rechtsschutz. Über den Status von Homebrew Software bei Nintendo ist auch der Wikipedia Eintrag hilfreich.

Schützen kannst du dich gar nicht vor der Beschlagnahme und die Karte ist auch endgültig weg und vermutlich bereits vernichtet. Ich hoffe, die Karte war nicht so teuer… Leider ist jeder verpflichtet sich vorher über evtl. Einfuhrbschränkungen zu informieren, daher ist auch das Argument „Ich wusste das nicht“ von vornherein ausgehebelt. Der einzige Weg nicht lizensierte Karten zu erhalten ist aus einem Land der EG. Und auch das ist nicht legal.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir trotz der Umstände einen guten Start ins neue Jahr!!!

Hallo,

vielen Dank für die Info, ich habe die Karten bereits abgeschrieben, was ich nur nicht will das ich noch weiteren ärger bekomme, habe alles was ich hatte beim Zoll gelassen, sprich die Bestellung und eine Kopie der Überweisung.

Wenn das klar ist was du beschrieben hast, dann soll der Zoll die Karten halt vernichten, aber warum dann zum Anwalt und was kann der machen, ich hatte die Karten ja nie in Besitz.

Danke nochmal für die schnelle Antwort.

Gruß Dirk

Hallo Dirk,

es ist richtig, dass die Karten bei der Einfuhr in beschlagnahmt werden müssen.
Hier wird der Markenschutz verletzt.

Der Zoll verhält sich hier gesetzeskonform und wir Zöllner sind beauftragt worden, die Karten bei der Einfuhr in das Erhebungsgebiet der Gemeinschaft zu beschlagnahmen.

Eine andere positive Antwort kann ich dir leider nicht geben und ich bin eine von denen, die die Ware beschlagnahmt, denn ich bin Zollbeamtin! Sorry!!

Trotzdem ein schönes neues Jahr
Susanne

hey ich bin nicht dein anwalt ich kenn mich zwar mit den gesetzenaus aber ich bin hier nur für technik zuständig

Hallo Susanne,

Danke für die Info, ich habe die Karten ja abgegeben, und von mir aus können sie die auch vernichten, ich habe nur keine Lust mich mit irgendwechen Anwälten zu unterhalten dessen Sprache ich nicht kenne, die Zöllner waren ja auch nett, also so zumindest und sagten was davon das wenn innerhalb von 10 Tagen kein Einspruch kommt ich die Ware bekommen kann. Wovon ich bis jetzt nicht ausgehe, aber gut.

Was kann denn passieren, die Ware war ja nichtmal in meinem Besitz?

weiterhin ein frohes 2010, Gruß der Dirk

Danke für die Info

PS: es gibt kein iPhone Touch, es gibt nur iPhone oder iPod Touch :wink:

Gruß Dirk

hey ich bin nicht dein anwalt ich kenn mich zwar mit den
gesetzenaus aber ich bin hier nur für technik zuständig

Hallo Dirk,

Dir kann nichts passieren, wenn es nur eine Karte war und sie nur für dich persönlich gewesen, dann passiert nichts! Du hättest die Annahme auch verweigern können, dann wäre die Karte wieder zurück zum Absender gegangen.

Zur Zeit ist es leider so, dass diese Importe sehr stark zugenommen haben und der Fa. Nintendo somit ein immenser Schaden zugefügt wird. Letztendlich ist die Karte ja dafür gedacht, dass man viele Spiele zur Verfügung hat und diese Spiele werden dann meistens kopiert und von Hand zu Hand weitergegeben. Das dieses der Fa. Nintendo nicht gefällt ist doch klar.
Vielleicht hast du ja Glück und der Rechtsinhaber der Fa. Nintendo sagt, dass diese Karte ausgehändigt werden kann oder die Frist von 10 Tagen wird durch den Anwalt nicht eingehalten und nach 10 Tagen kann die Karte usgehändigt werden, sollte der Anwalt sich nicht melden.
Ich drück die Daumen (auch wenn ich Zöllnerin bin) !!
LG
Susanne

Hi Susanne,

naja es waren ein paar Karten mehr :frowning:

gruß Dirk

Hallo Dirk,
was heisst ein paar Karten mehr?

Gruß Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Susanne,

es waren 6 insgesammt davon 3 für die Kids und 3 auf Reserve, weil die die Dinger ja ständig verklüngeln.

Dafür hätte ich dann auch schön Essen gehen können.

Gruß Dirk

Hallo Dirk,
da ich gerade Nachtdienst habe, habe ich nochmal im Eagenten nachgeschaut. Die Fa. Nintendo hat einen Antrag gestellt, dass diese Slotkarten schon bei einer Einfuhr von einem Stück beschlagnahmt werden sollen.

Aus diesem Grund denke ich, dass die Karten nicht mehr ausgehändigt werden.
Ich würde mich an Deiner Stelle mit dem Versender der Karten in Verbindung setzen und ihm den Fall schildern, vielleicht gibt es das Geld dann ja zurück.

Bei einer Einfuhr von 6 Stück würde ich mir auch keine Gedanken hinsichtlich einer strafrechtlichen Verfolgung machen, da hier die Stückzahl einfach zu gering ist um eine kommerzielle Einfuhr dahinter zu vermuten.
Fakt ist nun mal, dass der Fa. Nintendo durch diese Slotkarten ein immenser finanzieller Schaden zugefügt wird, da durch diese Karten weniger Spiele umgesetzt werden.
Hier greift eindeutig der Markenschutz!

Eine andere Auskunft kann ich leider nicht geben. Aber die Kollegen haben korrekt gehandelt! Sorry! Falls Unsicherheiten bestehen, ob eine Ware einfuhrfähig ist oder nicht, die man bei Ebay oder sonstwo kaufen möchte und aus dem nicht europäischen Ausland kauft, würde ich immer beim Zoll anrufen und dort nachfragen.

Lieben Gruß
Susanne

Hallo Susanne,

Danke für die aufbauenden Worte, auch ich bin noch am arbeiten, aber nicht mehr lange :wink:

Wie gesagt, deine Kollegen haben mit sicherheit richtig gehandelt und ich wußte es nicht das es so ist, aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht, hatte die Internetadresse von einem Bekannten, der hatte auch dort bestellt, nur durfte der seine Karten noch abholen.

Aber gut, die Adresse wo ich bestellt hatte war ja eine .de ich hätte vielleicht besser lesen sollen, naja so lernt man(n) halt immer dazu. Ich wünsche dir noch einen angenehmen Dienst und nochmals Danke für deine Bemühungen.

Gruß Dirk

Hallo Dirk,

habe gerne geholfen. Ruf ruhig den Zoll an. Hier bei meiner Dienststelle sind wir alle sehr hilfsbereit und ich denke anderswo ist das auch so. Hoffe ich doch!!!

Schönen Feierabend und ich hoffe es klappt, dass deine Familie das Geld wiederbekommt und ihr schön essen gehen könnt.

LG
Susanne

Hallo Susanne,

werde dir nach diesem Abenteuer mal berichten was das alles gegeben hat und es auf meiner HP veröffentlichen damit andere diese Erfahrung nicht machen müssen.

Zumindest hoffe ich mal das Beste und das Geld !?!?!!
Mir reicht es wenn ich da so rauskomme, wäre zwar nett aber wahrscheinlich zuviel des Guten.
Dir noch eine hoffentlich nicht zu lange Schicht und alles Gute.

Gruß
Dirk

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und möchte alle Leute erstmal begrüßen.

Zum Thema „Zoll beschlagnahmt Karte für Nintendo bei
Abholung“ ist mir heute Morgen genau das Gleiche
passiert.
Ich habe vor 3 Wochen eine Karte bestellt. Ich wollte sie
zum Programmieren benutzen da ich ein Student im
Fachbereich Informatik bin.
Ich habe diese Karte aus China bestellt da sie dort viel
billiger ist. Heute morgen beim Zollamt sagt der
Herr(eine sehr nette Person) mir dass diese Karte illegal
ist. Er meinte, er müsse sie dem Rechtsinhaber
weitergeben zur „Anschauung“. Später würde der Zoll mir
einen Brief schicken und dann müsste Nintendo entscheiden
was sie machen werden.
Diese Optionen wären:

  1. Beschlagnahme(schon passiert) und keine weitere
    Folgen.
  2. Eine Abmahnung.
  3. Ein Gerichtsverfahren.

Jetzt mach ich mir natürlich große Sorgen darüber, was
noch passieren könnte. Im schlimmsten Fall wäre Fall 3.

Ich würde gerne wissen ob das wirklich so ist mit den 10
Tagen Frist, weil ich das noch nie gelesen oder gehört
habe.
Und ich wollte noch fragen, ob jemand wegen diesem Fall
schon einen Brief bekommen hat.

Danke