Lieferverzögerung

Hallo,

Vorgeschichte:
30.01.2007 Frau A bestellt einen Artikel bei einem online-Kaufhaus. Auf der Homepage ist eine Lieferzeit von 4-5 Tagen angegeben.
31.01.2007 Die Käuferin überweist den Betrag, der Betrag dürfte also am 5.2. eingegangen sein.
05.02.2007 Die Käuferin erhält eine automatische Mail, dass die Ware bestellt ist - sie wundert sich, dass der Artikel extra bestellt wird, aber nun gut.
09.02.2007 Es folgt eine Mail, dass der Artikel am 16.02. bei der Käuferin eintreffen wird.
20.02.2007 Die Käuferin schreibt eine Mail, da die Ware immer noch nicht da ist.
20.02.2007 Es folgt eine automatisierte Mail, dass die Ware soeben versendet wurde.
23.02.2007 Die Käuferin schreibt wieder eine Mail, da die Ware immer noch nicht da ist.
26.02.2007 Das Handelshaus meldet sich per Mail, dass es Lieferschwierigkeiten gab und die Ware spätestens am Mittwoch (also am 28.02.2007) bei Frau A eintreffen wird. Am gleichen Tag bekommt Frau A einen Gutschein für die Verzögerung von 13 Euro.
Heute am 28.02.2007 – also 2 ½ Wochen nach dem angegebenen Liefertermin auf der Homepage – hat Frau A die Ware immer noch nicht.

Frage:

  • Welche Frist muss ein Onlineshop bei der Lieferung einhalten?
  • Welche Möglichkeiten hat die Kundin, um Druck auszuüben, da die Ware nun schon 2 1/2 Wochen Verspätung hat?
  • Welche Schritte kann die Käuferin einleiten, um - bei nicht-Lieferung (wann spricht man davon?), ihr Geld zurückzubekommen? Die Käuferin möchte die Ware, aber nicht noch weitere 2 Wochen warten…

Viele Grüße
Tato

Hi Tato,

oft steht in AGB, dass die angegebenen Lieferzeiten keine verbindliche Zusage darstellen… usw…

Automatische Mails mit diesen Inhalten wird es wohl nicht geben. Das bedeutet, dass da ein Sachbearbeiter die Mails gelesen haben muss und dann eine Antwort generiert.

Es scheint keine Abzockfirma zu sein, da sie sich ja immer meldet und auch Gründe für die Verzögerung angibt.

Wenn man keine exakten Lieferfristen vereinbart, gilt die Lieferung so lange als erwünscht wie der Käufer nicht ausdrücklich auf etwas anderes hinweist. (so lege ich es aus)

Ich persönlich würde mich jetzt hinsetzen und eine snail-mail (Brief) und eine E-Mail schreiben.
In diesen beiden Dokumenten wird eine Frist von 14 Tagen zur Nachlieferung festgesetzt.
In der E-Mail verweise ich schon darauf, dass ein Einschreiben + Rückschein mit gleichem Inhalt unterwegs ist
„Nach erfolglosem Ablauf der Frist trete ich vom Kaufvertrag zurück und erwarte die sofortige Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises.“

Damit sollte es nachher keine Formfehler geben, so dass ich ohne Probleme mein Recht erhalte.
Der Lieferant wird vorgewarnt, dass ich die Nase voll habe vom Warten und dass er nach Fristablauf seine Sachen behalten darf (und ich mein Geld wieder bekomme)

Übrigens: Die Gutschrift von 13 € ist ein Witz. Das Geld hat er ja schon. Die Gutschrift könnte er dann auch gleich zurück überweisen.
Oder will er, dass ich wieder bei ihm kaufe um die Gutschrift einzulösen ? Würde ich mir dann aber sehr genau überlegen.

So ist meine Meinung zu diesem fiktiven Fall

Gruß
BJ

Hallo,

Danke für deine Antwort.
Gehen wir in diesem fiktiven Fall mal davon aus, dass die Ware heute angekommen ist.

Leider war keine Rechnung dabei, aber das wichtigste war ja die Ware.
Der Händler ist wohl noch etwas ungeübt, denn Frau A hat auch bemerkt, dass es kein Impressum auf der Homepage gab.

Übrigens: Die Gutschrift von 13 € ist ein Witz. Das Geld hat
er ja schon. Die Gutschrift könnte er dann auch gleich zurück
überweisen.
Oder will er, dass ich wieder bei ihm kaufe um die Gutschrift
einzulösen ? Würde ich mir dann aber sehr genau überlegen.

Er will sicherlich, dass Frau A erneut Ware bestellt - das wird sie aber bleiben lassen…

Gruß
Tato