Lohnfortzahlung geringfügig beschäftigt

Guten Tag,

ich würde gerne mal wissen, ob ich im Krankheitsfall bei einer geringfügigen Beschäftigung (100,00 €/Monat bei 14,5 Stunden/Woche) auch eine Lohnfortzahlungspflicht habe. Freue mich über hilfreiche Antworten und danke im Voraus.

Minijobber sollten auf Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und einen schriftlichen Arbeitsvertrag achten.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.
Tilli 1

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hallo!

genau das, frage ich mich auch! also, der arbeitgeber darf deinen „lohn“ nicht kürzen…so steht es zumindest geschrieben.

allerdings habe ich heut von meinem noch-chef erfahren, das er den lohn ja doch kürzen dürfte?!

und zwar bin ich seit knapp drei monaten in einem betrieb tätig, und war nun vor 2 wochen eine woche krank. habe meine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rechtzeitig eingereicht. es war alles ok soweit. nun habe ich auf meiner abrechnung für den monat gesehen, dass sie mir für die besagte „kranke woche“, wo ich eigtl. hätte 5 tage á 4 std arbeiten sollen, nur einen ANTEILIGEN STUNDENLOHN berechnet haben. die haben mir für jeden "kranken"tag nur 0,70std berechnet anstatt die eigentlichen 4,0 stunden pro tag!

ist sowas zulässig? ich denk die dürfen den lohn nicht kürzen?

eine antwort wäre prima =)

lg