Fahrtkosten bei freien Dienstleistern

Von: , 26.09.2011 07:59 Uhr

Hallo liebe Fachexperten,

wie so oft quaält mich die steuerliche Frage bzgl. der doofen Kilometerversteuerung.

Ich bin freier Dienstleister daher Selbstständiger.
Ich benutze mein PKW, dass ich nach der % Regelung steuerlich absetze. D.h. Anschaffung (AfA), Benzin und Sonstige Kosten.

Nun ist es so, dass ich demzufolge ja keine Kilometerpauschalen mit 0,30 € berechnen kann, da ich diese von meinen Kostenträgern so auch nicht bezahlt bekomme.

In meiner Situation, ist es jetzt allerdings so, dass in meinem Honorar der Fahrtkostenanteil mit berechnet bzw. enthalten ist.
D.h. jeder KM den ich zum Kunden fahre und jeder KM den ich mit meinen Kunden (Klientenfahrten) unternehme, geht zu lasten meines Honorars. Oder habe ich da einen absoluten Denkfehler?
angenommen, ich erhalte 40,00 € Die Std. und bekomme für diese Leistung (15 Std.) 600,00 € im Monat. Habe ich diese ja dann auch voll zuversteuern.
Jetzt fahre ich allerdings zu meinen Kunden und habe zusätzliche Klientenfahrten mit meinen Klienten in einer Höhe von ca. 150,00 €. dann würde ich doch rechnerisch einen Verlust von 150,00 € machen oder nicht.
Wie werden diese denn nun steuerlich berechnet?
Oder werden diese aufgeteilt in An/Abfahrt und Klientenfahrten???? Ich weiß es einfach nicht.
600 € : 15 Std. = 40,00 €
450 € : 15 Std. = 30,00 €
Dies ist dann eine Reduzierung meines Honorars um 10,00 €.
Wer kann mir da nun eine genaue Aufklärung erteilen, damit das Thema, für mich endlich abschließen kann.

für eure regen Antworten vorab vielen Dank.
Gruß andrejos

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Fahrtkosten bei freien Dienstleistern


    Guten Morgen,
    daß ich als "Nicht-Steuerfachmann" dazu gefragt werde, ehrt mich. Meine Erfahrung dazu ist, daß mit dem Einprozentkostensatz plus AfA in die Einkommensteuererklärung der zu versteuernde Einkommensteil verringert wird. Dieser Kostenteil ist also steuerfrei, d.h. das FA ist schonmal raus.
    Anders ist es mit dem Honorar. Wenn im Stundensatz alle anfallenden eigenen Kosten einberechnet sind bzw. mit abgegegolten werden -was üblich ist- dann muß man neu verhandeln.
    Gruß

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrtkosten bei freien Dienstleistern

    Guten Tag,
    alle Aufwendungen gehen in die G+V-Rechnung ein. Also auch sämtliche Fahrtkosten - und zwar in voller Höhe. Wenn Sie Ihre BWA anschauen, dann müssten diese Aufwendungen dort klar ersichtlich sein.
    Somit haben Sie diese gesamten Kosten (Fahrtkosten sind steuerlich abzugsfähig) steurelich geltend gemacht (Fahrtksoten sind stuerlich abzugsfähig).
    Herzliche Grüße
    Karl-Otto Kaiser

  3. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrtkosten bei freien Dienstleistern

    Da ist kein Denkfehler, die Kfz Kosten werden ja voll bei der EÜR/Bilanz unter Ausgaben abgezogen. Falls die Honorarkalkulation nicht aufgeht, teurer werden oder Fahrtkostenpauschale (ähnlich Handwerker) einführen (wenn die Kundschaft das mit macht).

  4. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Fahrtkosten bei freien Dienstleistern

    hallo leider ist in deutschland die rechtsberatung und steuerberatung per gesetzt geregelt ich dürfte hier selbst wenn ich es wüßte keine antwort geben

    mfg Kai Peter Hoppe

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