Korrektur alter Steuererklärungen (G und EÜR für Kleingwerbe)

Hallo, ich habe gerade festgestellt, daß ich bei meinen Steuererklärungen bei den Anlagen G und EÜR bei der Gewinnermittlung einen systematischen Fehler habe, der bis 2003 zurückreicht. Mal war der Fehler zu meinen Gunsten mal zu meinen Ungunsten. Es geht hier um ein paar Euro, also keine totale Katastrophe, aber die EÜRs haben dadurch nun mal einen Fehler.
Wie verhalte ich mich hier am besten, damit ich bei einer evtl. Prüfung keinen Ärger bekomme? Die Einspruchsfrist ist bei den meisten Bescheiden schon abgelaufen.

Danke.

Hallo, wenn die einspruchsfrist eh abgelaufen ist, kann ich mir vorstellen, das man nichts mehr machen kann. Frag einfach den steuerberater. Und eines kann ich dir sagen. Wenn es zu einer Prüfung kommen wird, was ich dir nicht wünsche, finden die so oder so etwas. Und wenn sie dies gleich sehen, vielleicht ein kleiner Vorteil. Denn derjenige der bei dir die Prüfung macht, muß etwas finden sonst ist weder er noch das FA glücklich, denn der Prüfer kostet jede Menge, und wenn er nichts finden wird, ist er sicherlich nicht gut für die Behörde.
Also ich würde es einfach so lassen vielleicht wirklich mal mit einer fachperson reden