Hallo, ich habe gerade festgestellt, daß ich bei meinen Steuererklärungen bei den Anlagen G und EÜR bei der Gewinnermittlung einen systematischen Fehler habe, der bis 2003 zurückreicht. Mal war der Fehler zu meinen Gunsten mal zu meinen Ungunsten. Es geht hier um ein paar Euro, also keine totale Katastrophe, aber die EÜRs haben dadurch nun mal einen Fehler.
Wie verhalte ich mich hier am besten, damit ich bei einer evtl. Prüfung keinen Ärger bekomme? Die Einspruchsfrist ist bei den meisten Bescheiden schon abgelaufen.
Danke.